Falls Sie Hersteller von elektronischen Betriebsmitteln sind, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, und beabsichtigen, Ihre Produkte in der Europäischen Union zu vertreiben, müssen diese der ATEX-Richtlinie entsprechen. Die ATEX-Produktrichtlinie, auch bekannt unter dem Namen Europäische Direktive 94/9/EG, gewährleistet den freien, ungehinderten Warenverkehr innerhalb der EU durch die Vereinheitlichung von Konformitätsverfahren.
Die Richtlinie ATEX 137 dient der Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre arbeiten müssen. Zu den grundlegenden Sicherheitsanforderungen im Rahmen der ATEX 137 gehören:
- die Vermeidung möglicher Zündquellen;
- die Einschränkung einer explosionsgefährdeten Atmosphäre;
- die Beschränkung der Auswirkungen von möglichen Explosionen auf ein unbedenkliches Maß.