Industrielle Siloanlagen
Die industrielle Siloreinigung wird seit Beginn des Industriezeitalters durchgeführt. Die Funktion der Siloreinigung ist es, negative Einflüsse auf eine Siloanlage durch Reinigungsmaßnahmen zu vermieden. Auch konstruktive Sicherheit spielt bei der Siloreinigung eine große Rolle. Daes zur Zeit der [[https://de.wikipedia.org/wiki/Industrialisierung]] zu Rohstoffengpässen kam, mussten größere Lagerungskapazitäten geschaffen werden. Da Siloanlagen im Außenbereich starken Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, wurde dazu übergangen, hygroskopische Materialien in die jeweiligen Produktionshallen mit einzubeziehen. Auf Grund der technischen Entwicklung, gelang es jedoch die Siloanlagen durch modernere Temperatur- und Regeltechniken sowie verbesserte Isolationsmaterialien vor äußere Witterungseinflüsse zuschützen. Heutige Industrieanlagen weisen erheblichen Platzmangel auf, so dass vielerorts, Silo- und Schüttgutspeicher nach außen verlagert werden. Die Probleme der Witterungsdynamik wurden durch technische Isolation und Begleitheizungen gut gelöst.
Sie haben ein Unternehmen mit der Siloreinigung beauftragt. Nun geschieht es, das Unternehmen welches die Siloanlage mit einer Einfahrwinde betritt hat ein Problem. Die Winde lässt sich nicht mehr vor- oder zurück bewegen. Der Mann steckt fest und wartet auf Hilfe.
Der Siloreiniger sitzt in seinem Korb / Einfahrgestell und wartet darauf, dass sein Kollege die Einfahrwinde wieder in Betrieb setzt. Was geschieht in dieser Zeit mit dem Siloreiniger? Wir die Luft knapp? Hat er ausreichend Ersatzfilter dabei? Ist er psychologisch und physiologisch stabil genug, um die Ruhe zu bewahren?
Dieses Szenario kommt häufiger vor, als man vermuten möchte.. Ein Ernstfallszenario welches in den meisten Fällen nicht folgenlos bleibt. Wo ist das Rettungskonzept? Wie müssen die Arbeitnehmer reagieren, wenn dieser Fall eintritt? Macht es überhaupt Sinn mit einer Einfahrwinde, welche über keine Rettungsredundanz verfügt eine Siloanlage zu betreten? Nach unserer Erfahrung macht es keinen Sinn und ist zudem mehr als gefährlich. Es gibt alternative Einfahr- und Positionierungstechniken in der Silozugangstechnik. Die Einfahrvorrichtung ist eventuell eine bequeme und leichte Arbeitsmöglichkeit, aber wo sind die Alternativen? Der Auftragnehmermuss im Zuge einer Sicherheitsbetrachtung / Risikoermittlung diesen Falleinplanen und entsprechende Redundanzen vorhalten. Geschieht dies nicht, so hat der Auftragnehmer fahrlässig gehandelt und wird zur Verantwortung gezogen, wenn der "worst case" eintrifft. Rettungsredundanzen sind nur im Zuge einer Höhensicherungs- und Rettungstechnischen Ausbildung möglich. Hierzu gibt die DGUV Retten aus Höhen und Tiefen Aufschluss. Der Auftragnehmer hat im Vorfeld sicher zu stellen, dass die Arbeitsdurchführung sicher und uneingeschränkt organisiert ist. Fahrlässigkeit vom Arbeitgeber wären verantwortungslos und strafbar.
Sicherheitsstrukturelle Dienstleistungen wozu die Siloreinigung und Siloinstandsetzung zählt, ist eine Anforderung mit Folgen.
Vor der Auftragsdurchführung muss der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung, Risikoermittlung, Sicherheitsbetrachtung für Silos, Behälter und enge Räume bei Auftraggeber vorlegen. Fordert der Auftraggeber diese nicht ein, handelt er in dem Bewusstsein, in der Konsequenz eines Arbeitsunfalls von der Staatsanwaltschaft involviert zu werden.
Weiterhin ist es vorgeschrieben,dass der Auftragnehmer bei sogenannten Risikoeinsätzen laut Risikomatrix eine Rettungsdokumentation vorlegt. In der Rettungsdokumentation sind Kommunikationswege definiert sowie strenge Positions- und Verantwortungsbereiche.
Streng nach der Regelung Retten aus Höhen und Tiefen. Qualifikationsanforderung sind bei der Erarbeitung einer Sicherheitsdokumentation zwingend einzuhalten. Der Sicherheitsposten kann nicht Rettungsverantwortlicher sein.
Siloreinigung/ Siloinnenreinigung
In den 60er – 90er Jahren wurden Siloreinigungsmaßnahmen von den jeweiligen Unternehmen in Eigenregie durchgeführt. Nicht selten kam es hierzu schweren und tödlichen Unfällen. In diesen Zeiten wurden Siloanlagen über Stricke oder Stickleitern betreten. Ähnlich wie im Tagebau zu dieser Zeit. In der „Modernen“ ab ca. 1995 wurde das Thema Unfallprävention und Arbeitsschutz auf Drängen der Berufsgenossenschaften immer mehr in den Fokus gerückt. So dass wir heutzutage über sehr gute Arbeitsschutzstrukturen verfügen. Zusätzliche Qualitätsfaktoren und ISO Zertifizierung sorgen für einen guten bis sehr guten Arbeitsschutzstandard in der deutschen Industrie. Siloreinigungsmaßnahmen werden heutzutage ausschließlich von professionellen und qualifizierten Unternehmen ausgeführt. Diese Unternehmen arbeiten in Siloanlagen fokussiert und spezialisiert. Eine gute Ausbildung und körperliche Fitness ist so zwingend erforderlich, wie das arbeitgeberseitig organisierte Sicherheitsmanagement. Aus diesem Grund wird von Personen, die eine Siloanlage betreten eine gesonderte Arbeitsmedizinische Untersuchungvorgeschrieben.
Ziel der Siloreinigung ist es, schädigende Faktoren derjeweiligen Schüttgüter zu minimieren oder ganz auszuschließen. In der Regelkommt eine Siloreinigung regelmäßig zum Tragen und wird je nach Erfahrungswerten vom Anlagenbetreiber in feste Wartungspläne integriert. Nicht selten kommt es auch zu Maßnahmen einer Siloreinigung, wenn bereits schädigende Einflussfaktoren am Produkt festgestellt wurden. Dann werden die Siloanlagen vom schlechten oder kontaminierten Produkt geleert und die Anlage qualitätsgerecht gereinigt. Heutige Qualitätsstandards in der Nahrungsmittel-, Futtermittel,- oder Baustoffindustrie tragen dazu bei, dass Produktionsunternehmen mit einwandfreien Produkten arbeiten können. Als gutes Beispiel dient hier die Nahrungsmittelindustrie, welche sich auf allergenfreie Lebensmittel spezialisiert hat. Dieser Industriezweig ist auf eine qualitätsgerechte und nachweisliche Siloreinigung angewiesen.
Begriff Siloreinigung
Der Begriff Siloreinigung setzt sich aus den Worten Silo und Reinigung zusammen. [[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinigung_(Instandhaltung)]] Reinigung (oder das Reinigen bzw. Putzen) ist ein Sammelbegriff für das Aufrechterhalten und Wiederherstellen von Reinheit in Industrie, Gewerbe und Haushalt. Neben Instandhaltung und Aspekten der Hygiene umfasstes auch Sicherheit (Ordnung) und ästhetische Gesichtspunkte. Die gewerbliche Reinigung fasst man in den angestellten Reinigungsberufenund im selbständigen Gewerbe der Gebäudereinigung zusammen. Reinigen zur Herstellung von Gegenständen gilt dagegen als trennendes Fertigungsverfahren.
Ein Silo (der oder das, von spanisch: silo[1]) oder Hochsilo ist ein großer Speicher für Schüttgüter. Silos werden zum Speichern von Zement, Kalksteinmehl, Kunststoffgranulat, Getreide, Futtermitteln und Ähnlichem verwendet.
So trivial wie diese Begriffserklärung dargestellt wird, ist es jedoch keineswegs.
Die technische- und zugangstechnische Realisierung von Maßnahmen der Siloreinigung stellt bis in die heutige Zeit viele Unternehmen vor großen Herausforderungen. Nicht selten kommt es bei diesen Maßnahmen zu tödlichen oder schweren Arbeitsunfällen. Die durch die Umsetzung gelten der Arbeitsschutzvorschriften, welche eine präzise Qualifikationsanforderung in den Vorschriften der DGUV verankert haben, hätten vermieden werden können.
Abb. Mögliche Rohstoffbrücken Anhaftungsformen
Siloarten
Zu Beginn der Industrialisierung gab es nur wenige verschiedene Arten von Silo-und Betonbunkeranlagen. Dies war zum Teil auch der strukturellen Ingenieuranforderung geschuldet. Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Siloanlagen meist aus stabilem Holz und später aus Beton gebaut. Große Fachwerkssilobauten die als Lager und Verwaltungsflächen genutzt wurden,bestimmten maßgeblich das Bild der Hafenstädte. Heißgenietete Stahlsiloanlagen im Stahl- und Kesselbau gab es erst ab 1920er Jahren und wurden für schwere Füllstoffe verwendet. Vor allem in der Stahlindustrie kamen diese Siloanlagen zur Anwendung. In der heutigen modernen Industrieära gibt es unzählige Varianten von Siloanlagen, um hier einige zunennen.
Agrarsilos
Aluminiumsilos
Aschesilo
Aussensilos
Baustellensilos
Baustoffsilos
Belüftungssilos
Betonsilos
Bindemittelsilos
Doppelkammersilos
Edelstahlsilos
Einkammersilos
Fahrsilos
Formstoffsilos
Futtersilos
Getreidesiloanlagen
Getreidesiloeinrichtungen
Getreidesilos
Giessereisilos
Gipssilos
Glattwandsiloanlagen
Granulatsilos
Grossraumsilos
Gussasphaltsilo
Güllesilo
Hochregalsilos
Hochsiloanlage
Hochsilos
Holzsilos
Homogenisiersilos
Industriekletterer
Industriesilos
Innensilos
Kiessilos
Kompostsilo
Kraftfuttersilos
Kunststoffsilo
Lagersilos
Lebensmittelsilos
Mahlkaffeesilos
Mehlsiloanlage
Mehlsilos
Mehrkammersilos
Metallsilos
Mischsilos
Monoblocksilo
Montagesilos
Plattensilos
Rechtecksilo
Rohkaffeesilo
Rundsilo
Rundsiloanlage
Röstkaffeesilos
Sacksilo
Salzsilo
Sandsilo
Schlammsilos
Schüttgutsilos
Segmentsilos
Silobau
Silobehälter
Silosysteme
Silotechnik
Speichersilos
Spezialsilos
Splittsilo
Spänesilos
Stahlsilos
Standardsilos
Stationärsilos
Streugutsilo
Transportsilos
Trichtersilo
Trocknungssilos
Verladesilos
Walzasphaltsilo
Wechselsilo
Zellensilos
Zementsilo
Siloreinigung unter Verwendung Seilarbeitstechnik von Schüttgut- und Fluidspeicher
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt Arbeitenals Seilarbeits- und Positionierungstechniken unter der DGUV Information 212-001 wie folgt.
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- undPositionierungsverfahren (SZP) sind alle Verfahren, bei denen die Anwender undAnwenderinnen sich an Seilen oder Verbindungsmitteln als Trag- und Sicherungssystem, redundant gesichert, horizontal, diagonal oder vertikal fortbewegen und/oder positionieren.
Zugang und die Positionierung von Personen unter Verwendung planmäßig belasteter Seile zur Schaffung von zeitweiligen hoch gelegenen Arbeitsplätzen. Sie schließt Regeln zur Ausbildung und gegenseitiger Rettungein. Diese Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von:
•Hochziehbaren Personenaufnahmemitteln z.B. handbetriebeneArbeitssitze Typ A gemäß DGUV Information 201-018
•z.B. Winden (geregelt nach MaschVO)
•Seilklettertechnik für Arbeiten in und an Bäumen (siehe VSG 4.2 -Anlage 1, DGUV Information 214-045)
•Seilen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen, geregelt durchdie Richtlinie des Landes NRW „Seilklettergarten“
•Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen, z.B. Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen, geregelt durch die DGUV In-formation 211-031 „Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen“
•Seilen bei Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen,z.B. entsprechend der Empfehlung der AGBF „Spezielle Rettung aus Höhen undTiefen“ (SRHT).
Eine weitere Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungist die DGUV Regel 113-004. Diese greift ebenfalls in den Prozess der Siloreinigung ein und regelt den sicheren Zutritt sowie Zugangskontrolle in Siloanlagen. Die DGUV Regel 113-004 legt präzise fest, wer eine Siloanlage unter welchen Qualitätsanforderungen betreten und darin arbeiten darf. Des Weiteren ist es erforderlich einen Aufsichtsführenden mit ausreichend Erfahrung und Qualifikationen zu benennen, welcher die Aufsicht trägt. Die zugangsspezifischen Anforderungen an den „Siloreiniger“ sind groß, da die Unfallgefahr erheblich ist. Aus diesem Grund sind klare Gefährdungsanalysen,Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbetrachtungen erforderlich. Diesewerden vom Gesetzgeber definiert und gefordert. Der Anlagenbetreiber hat dabei die Pflicht, die gesetzliche Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten.
Wann sind Maßnahmen zur Siloreinigung erforderlich?
Maßnahmen zur Siloreinigung sind dann erforderlich, wenn eine produktspezifische- oder konstruktive Qualitätsgefährdung vorliegt. Dies kann sich in Materialanhaftungen an der Siloinnenwand oder vollständigen Silomaterialverschluss wieder spiegeln. Reinigungs- und Entstörungsmaßnahmen sind zur Produktionsabsicherung unerlässlich. Siloreinigungsmaßnahmen werden strukturell geplant oder spontan als Havarie Einsatz durchgeführt. Langfristiggeplante und fest organisierte Siloreinigungsmaßnahmen sind jedoch für den Anlagenbetreiber langfristig ökonomischer und besser planbar. Eine Silohavarie durch Materialverschluss oder anderen Schäden bindet die Arbeitskräfte des Anlagenbetreiber und fördert den einen weitrechenden Produktionsstillstand. In der Produktion oder Bevorratung von Rohstoffen ist der Stillstand durch Anlagenbeeinträchtigungen ein unerwünschtes worst case und wird auf gleicher Ebene betrachtet, wie Produktrückführung durch Reklamation.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Zur Arbeitssicherheit bzw. zum Arbeitsschutz trägt alles bei, was eine menschliche und sichere Arbeit fördert und realisiert. So sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften konstant darauf ausgerichtet, jeden Beschäftigten vor Unfällen am Arbeitsplatz zu behüten und genauso die denkbaren Konsequenzen zu senken. Obendrein soll eine bewusste Sicherheitsvernachlässigung am Arbeitsplatz vermieden werden, dass Betriebsangehöriger chronisch oder akut erkranken. Vor allem in der Industriereinigung ist das eingesetzte Personal in gewissem Umfang deutlichen Gefahren ausgesetzt, denn insgesamt erfordert die Reinigung von Silos, Tanks, Apparaten oder Maschinen ein hohes Maß an Konzentration, Zuverlässigkeit und Professionalität. Demnach gilt es, dem Thema Arbeitssicherheit in erster Regel im Bereich der industriellen Reinigung eine erhebliche Rolle zukommen zu lassen.
Vor dem Arbeiten:Erlaubnisschein erstellen und Sicherheitsmaßnahmen festlegen Weitere Zufuhr von Spänematerial in das Silo durch Abschalten und Sichern der Beschickungseinrichtung (z. B. Transportventilator, Zellenradschleuse, Förderschnecke) verhindern Abreinigen einer auf dem oder im Silo angebrachten Filteranlage durch Betätigen des Haupt-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Anschließend gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern Abschalten und Entlüften vorhandener Auflockerungseinrichtungen (z. B. Druckluftkanonen)Abschalten des Antriebs der Austrageinrichtung (z .B. Austragschnecke (5), Schubboden) und sichern gegen Wiedereinschalten Abklären des Füllstands, des Zustands (4) und der Verteilung der Späne innerhalb des Silos (3)Wenn notwendig, möglichst vollständiges Entleeren des Silos über die Austrageinrichtung. Gegebenenfalls Löscheinrichtung in Bereitschaft setzen Abklären, ob CO- oder CO2-Emissionen vorhanden sind (Freimessen) und ob es Glimmnester im Spänematerial gibt (Wärmebildkamera) Aufsichtführende, sichernde und einfahrende Personen benennen und über die im Erlaubnisschein (6) vorgegebenen Maßnahmen und Verhaltensweisen unterweisen Siloeinfahreinrichtung, Siloeinfahrhose (7) und persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Helm, Schutzbrille) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen Während der Arbeiten:Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhaltenAußer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren des Silos herangezogen werden. Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person (Sicherungsposten) durchführen. Nie eigenmächtig und allein in Silos einfahren und arbeitenIn nicht vollständig entleerte Silos nur von oben her und nur bis zur Oberkante des Füllgutes einfahren. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten (3) Zum Einfahren in das Silo immer Siloeinfahreinrichtung mit Siloeinfahrhose verwenden. Die Bedienperson der Siloeinfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Einfahreinrichtung nicht verlassen und die Verbindung zwischen Einfahreinrichtung und Siloeinfahrhose nicht lösen. Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel (Siloeinfahrhose) verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist. Die Seilverbindung zwischen Siloeinfahrhose und Einfahreinrichtung muss gespannt gehalten werden. Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden Beim Einfahren in Silos Persönliche Schutzausrüstung, besonders Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2 oder fremdbelüftete Vollmaske), tragen Stauungen im Füllgut (z. B. Späne-Brücken) nur von oben oder von den dafür vorgesehenen Podesten oder Öffnungen beseitigen. Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen: Druckluftlanzen, Druckluftbohrer, Stocher-Stangen, etc. Umsichtig arbeiten und Staubbildung soweit wie möglich vermeiden. Nach dem Arbeiten:Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder schließen Ausgeschaltete Anlagenteile wieder einschaltenCA-EBS | Notatemsystem für Druckluft
Das CA-EBS / Notfallsystem kommt in bestimmten Risikozonen zur Anwendung und bildet somit eine zusätzliche Redundanz zum sicherheitstechnischen Kontrollsystem bei Arbeiten unterVollschutz in Behältern und engen Räumen. Bei dem CA-EBS handelt es sich umeine Druckatemflasche mit genügend Atemluft für 10-15 Minuten. Also ausreichend Luft um in Notfallsituationen eine Personenrettung einzuleiten. Für das CA-EBSNotfallsystem sind besondere Schulungszertifikate notwendig, die alle 3-4 Jahredurch einen Refresher aktualisiert werden. Ursprünglich kommt dieses System aus der HUET helicopter underwater escape training Ausbildung. Dort wird es zur Personenevakuierung eines notgewasserten Helikopters über oder auf dem Meer benötigt. Allerdings ist dieses System ähnlich eines Fluchtretters auch in der Siloreinigung gut applizierbar. Funktionelle Herstellung zusätzlicher Redundanzen sind bei Risikoeinsätze z.B. in der Siloreinigung von toxine Inhaltsstoffen niemals umsonst.
Silobegasung Insektizide Bekämpfung gegen Vorratsschädlinge
In Getreidesilos sind häufig Vorratsschädlinge anzutreffen. Die Silobegasung ist eine sichere und kostengünstige Methode zum Schutz großer Getreidevolumen vor Schädlingsbefall. Dabei werden die Schädlinge in allen Entwicklungsstufen und sämtlichen versteckten Lebensräumen zuverlässig bekämpft. Die eingesetzten Gase sindrückstandsfrei und hinterlassen keine negativen Einflüsse auf dieGetreidevorräte. Eine Silo-Begasung erfolgt streng unter Einhaltung derdeutschen Lebensmittelrichtlinien. Diese Schädlinge werden unter der GruppeVorratsschädlinge zusammengefasst und sind in dem jeweiligen Produktunerwünscht. Wenn die Siloreinigungsmaßnahmen trocken erfolgen und kein Einsatzvon Wasser oder Desinfektionswirkstoffe zum Einsatz kommen dürfen, ist eineSilobegasung oder Vernebelung zwingend erforderlich. Diese erfolgt entwederdirekt in der Siloanlage durch den Zugangstechniker. Oder außerhalb derSiloanlage durch entsprechende Applikatoren. Die Schädlingsbekämpfung in derSiloanlage ist so auszuführen, dass die verwendeten Wirkmechanismen für denLebensmittelbereich zugelassen sind. Einige Aerosole und Wirkstoffverstärkersind zulassungspflichtig und es bedarf einer umfangreichen Ausbildung, um dieseProdukte anzuwenden. Diese Arbeiten der Lebensmittel Schädlingsbekämpfungfallen unter die Regelungen der TRGS 512. Begasungen im Sinne dieser TRGS sindTätigkeiten zur zielgerichteten Bekämpfung von Schadorganismen unter Verwendungder aufgeführten Stoffe und Zubereitungen (Begasungsmittel).
Vorteile einer Silobegasung:
Erfolgreiche Abtötung von Schädlingen in allen EntwicklungsstadienHochqualifiziertes FachpersonalBehandlung sehr großer Lager-Mengen möglichZeitsparende MethodeRückstandsfreies VerfahrenEinhaltung von LebensmittelrichtlinienNachteile einer Silobegasung:
· Bio zugelassene Wirkstoffe sind meist sehr kostenintensiv und wenigerwirksam
· Chemische Anwendungen an Lebensmittel sind bei einigen Produkten(Allergiker) nicht geeignet
· Bei Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes drohen gesundheitliche Schäden fürden Anwender
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf?__blob=publicationFile
Siloreinigungsarten
Es gibt viele applizierbar Reinigungstechnologien, die fürdie Siloreinigung geeignet sind. Je nach Inhaltsstoff der Siloanlage muss dasgeeignete Reinigungsverfahren bestimmt und festgelegt werden. Hierzu sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter soweit vorhanden mit einzubeziehen. DieEinbeziehung der Sicherheitsdatenblätter und Stoffbeschreibungen hat das Ziel,Reaktionseinflüsse in Verbindung mit diversen Stoffen zu verhindern. ImGefahrstoffbereich ist die TRBS in die Arbeitsmethodik undGefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und mit dem Anlagenbetreiber zubesprechen.
Reinigungsverfahren:
Trockenreinigung durch Fegen, Bürsten oder Saugen
Nassreinigung durch Hochdruckwasser- oderNiederdruckwasserstrahlen
Nassreinigung durch Heißwasserstrahlen
Trockeneisstrahlmethode für wasserempfindliche Rohstoffe
Niederdruckstrahlverfahren z.B. zur Korrosionsentfernungoder Entfernung etwaiger Altbeschichtungen
Scheuerverfahren mit geeigneten Schleif- undScheuermaschinen
Chemische Reinigung durch alkalische, sauere oderLösungsmittel
Brenn- oder Flammverfahren z.B. zur Beschichtungsentfernung
Sprengreinigung z.B. in Kraftwerksbrennerkammer
Gesetzliche Qualifikationsanforderungen
Des Weiteren ist eineErst-Helfer Ausbildung ebenso wichtig, wie eine erfolgreich absolvierte PSAgA(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) Unterweisung.
Im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen"befasst sich dieses Sachgebiet mit den persönlichen Schutzausrüstungen gegenAbsturz und mit Rettungsausrüstungen.
Die Arbeitsschwerpunkte beziehen sich dabei auf:
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz RettungsausrüstungenDiese umfassen folgende Teilbereiche:
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz Anschlageinrichtungen Auffanggurte Verbindungsmittel Verbindungselemente Falldämpfer Mitlaufende Auffanggeräte Höhensicherungsgeräte Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte Rettungsausrüstungen Rettungsgurte Rettungsschlaufen Rettungshubgeräte AbseilgeräteDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Sachgebieteserarbeiten die einsatzspezifischen Regelwerke, geben die notwendigenErläuterungen und beraten Hersteller sowie Benutzer. Folgende Regelwerke werdenunter anderem im Sachgebiet bearbeitet:
DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher BGR/GUV-R 198) DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199) DGUV Information 212-870 "Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte" (bisher BGI 870) DGUV Grundsatz 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGG 906)Rettungskonzept
Freimessen / Redundanzmessungen
Freimessen ist dasErmitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehaltsmit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engenRaum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.
Beim Freimessen handeltes sich nicht um Messungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder derTechnischen Regel für Gefahrstoffe „Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationgefährlicher Stoffe in Arbeitsbereichen“ (TRGS 402).
Redundanzmessungen sindmehrfache systemübergreifende Messungen über verschiedene Gerätehersteller. Beierhöhter Gefährdungslage, zu erstellen in der Risikoanlyse werden Messungen mitRedundanz ausgeführt. Damit werden eventuell auftretende Falschmessungen klarund unmissverständlich unterbunden.
Aufsichtsführender
Aufsichtsführende(r) ist eine vomUnternehmer oder von der Unternehmerin eingesetzte Person, die mit derAufsicht über die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten in Behältern,Silos und engen Räumen beauftragt ist. Die Qualifikationen desAufsichtführenden müssen der SZP Seilzugangspositionierung Level 3 entsprechen.Der Inhalt solch einer Qualifikationen umfasst die Rettungs- und Erste Hilfe Dynamik, sowie sämtliche arbeitsschutztechnischen Vorbereitungsmaßnahmen. Eineausgebildete Sicherheitsfachkraft mit Qualifikation zum Aufsichtsführenden nach FISAT wäre somit eine hervorragende Aufsichtsführendenqualifikation. In unseremUnternehmen stellen die Geschäftsinhaber diesen Posten bei jedwedem Einsatz undgarantieren so eine unbeschränkt sichere Auftragsausführung.
Einfluss des Führungsverhaltens
Vorgesetzte haben einen zentralen Einfluss auf den Erhalt und dieFörderung der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Zahlreiche empirischeStudien haben positive Zusammenhänge zwischen Führung und Gesundheit vonMitarbeitern nachgewiesen. So zeigten sich z.B. in Untersuchungen, in denenVorgesetzte von Abteilungen mit hohen Fehlzeiten in Abteilungen mit niedrigenFehlzeiten versetzt wurden, dass in der Folge die Fehlzeitenrate deutlichanstieg. Hohe Fehlzeiten können Ausdruck eines „stummen Mitarbeiterprotestes“sein, eine mögliche Ursache davon ist erlebter Stress. Forschungserkenntnissenzufolge wirken mitarbeiter- und mitwirkungsorientierte Führungsstilebelastungs- und fehlzeitenreduzierend; dagegen führt ein autoritärerFührungsstil, d.h. ein Führungsstil, der sich nur an der Aufgabe orientiert undMitarbeitern Mitwirkungsorientierung unberücksichtigt lässt, zu einer Zunahmeder Fehlzeiten. Organisationen mit einem mitarbeiter- undmitwirkungsorientierten Führungsstil planen beispielsweise auch häufigerGesundheitsprogramme.
Mitarbeitergerechtes Führen von Mitarbeitern
Konstruktive Arbeitsbeziehungen werden durch einen demokratischen,mitarbeiter- und partizipationsorientierten Führungsstil auf- und ausgebaut.Wichtige Führungstechniken im Sinne einer für beide Seiten zufriedenstellendenArbeitsbeziehung sind: den richtigen Mitarbeiter für die richtigeArbeitsaufgabe auswählen; für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder in neueAufgaben genügend Zeit vorsehen; Überforderungen und Unterforderungen entgegenwirken; die persönlichen Berufsziele der Mitarbeiter berücksichtigen;Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen; konkrete, realistische Arbeitszielevereinbaren; Rückmeldung über die Arbeitsergebnisse in persönlichen Gesprächengeben; positive Leistungen anerkennen; regelmäßig mit den Mitarbeiternkommunizieren; Mitarbeiter umfassend über betriebliche Belange undVeränderungen informieren; ein Vertrauensklima schaffen; den Zusammenhalt inder Arbeitsgruppe fördern; Gefühl der Wertschätzung vermitteln.
Sicherheitsposten
Sicherungsposten ist eine Person, die mit den im Behälter, Silo oderengen Raum tätigen Personen ständige Verbindung hält und gegebenenfallsMaßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet. Dabei handelt es sich um einenZugangstechniker mit Rettungsqualifikationen und Erst Helfer Ausbildung.Körperliche Fitness und Zuverlässigkeit sind wichtige Kriterien für diesePosition.
Gefährdungsbeurteilung
Vor Beginn der Arbeiten hat dieUnternehmerin oder der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Werden Gefährdungen ermittelt, sind organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, umdas Risikopotential / Gefährdungspotential zu minimieren. Die festgelegtenMaßnahmen sind in einem Erlaubnisschein / Sicherheitsbetrachtung oder in einerBetriebsanweisung nach Abschnitt 4.2.6 festzuhalten.
Das Erstellen des Erlaubnisscheines anhand des Mustererlaubnisscheinesdieser Regel konkretisiert den allgemeinen Gefährdungskatalog für diejeweiligen Situationen im Unternehmen. Der sorgfältig und umfassend erstellteErlaubnisschein ist die Basis für die Gefährdungsbeurteilung im konkreten Fall.
Sicherheitsbetrachtung
Die Gefahr lauert im geschlossenen Raum Verstopfungen, verursacht durch Klärschlämme,Ablagerungen und Gegenstände; Beschädigungen der Bausubstanz und Anlagentechnik durch aggressive Stoffe und Unrat – die Reinigung,Instandhaltung und Reparatur von Kanälen und Schächten gehört zu den häufig anfallenden, aber alles andere als alltäglichen Arbeiten in der Abwassertechnik. Denn das dafür notwendige sogenannte »Befahren« dieser»umschlossenen Räume« ist eine der gefährlichsten Aufgaben für die damit beauftragten Arbeiter. Doch wann ist ein »umschlossener Raum« als ebensolcher und damit als besonders gefährlich einzustufen? Das Arbeiten in umschlossenen Räumen verlangt dem ausführen-den Team nicht nur viel Erfahrung und Übung ab,sondern auch das entsprechende technische Equipment, um den Raum zuvor vontoxischen oder explosiven Stoffen freimessen und eventuell notwendige Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. In vielen Ländern müssen Beschäftigte,die den Einstieg in einen beengten Raum (engl. Confined Space Entry = CSE)vornehmen sollen, deshalb entsprechende Trainingszertifikate vorweisen. Dasgilt auch für die Anwendung von Gasmessgeräten und PersönlicherSchutzausrüstung.
Silodekontamination von chemischen Inhaltsstoffen
Maßnahmen zur Siloreinigung in einem chemischen Betriebunterscheiden sich entsprechend den bestehenden Gefährdungen einesNahrungsmittelsilos. Die Risiko- und Gefährdungsbeurteilung wird in derchemischen Industrie anhand der baulichen und chemischen Situation getroffen.Da in der chemischen Industrie toxine und gefährliche Schüttgüter gelagertwerden, ist die persönliche Schutzausrüstung entsprechend den örtlichenBedingungen in der Siloanlage anzupassen. Hier kommt es in der Zugangstechnikzu großen Problemen, da seiltechnische Zugangstechnik nur schwer mit schwerenChemieschutzanzügen vereinbar ist. Kommt es in der chemischen Industrie zueiner ungewollten Materialvermischung, so spricht man von einer Kontamination.Ist die jeweilige Materialreinheit bedroht, muss eine Siloentleerung undReinigung durchgeführt werden.
Mögliche Gefahren einer Silobegehung sind:
Verschütten undVersinken von Personen
Einwirkung vonGefahrstoffen
Erfasst werden vonFördereinrichtungen
Benutzung vonungeeignetem Werkzeug in engen Räumen
unzureichendeRettungsmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen zur Silobegehung
Bei allen Arbeiten im Silo muss eine 2. Person anwesend sein – keine Alleinarbeit.Die Person, die die Arbeiten durchführen soll, muss den erhöhten physischen und psychischen Belastungen gewachsen sein.Es dürfen sich keine Gefahrstoffe in gefährlicher Konzentration in der Atmosphäre im Silo befinden oder sich entwickeln können. Hautkontakt zu Gefahrstoffen muss vermieden werden.Der Sauerstoffgehalt im Silo muss, dem der Umgebung entsprechen.Besteht die Möglichkeit des Vorhandenseins oder des Entstehens einer explosionsfähigen Atmosphäre im Silo sind spezielle Maßnahmen festzulegen.Für ausreichende Lüftung sorgen.Im Zweifelsfall ist immer ein Freimessen durch eine sachkundige Person (siehe BGG 970) erforderlich.Luftkanonen müssen entspannt und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.Das im Silo befindliche Material sollte so weit wie möglich ausgetragen werden.Befüll-, Auflockerungs-, Misch-, Abzugseinrichtungen müssen abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.Material und Gegenstände oberhalb der Einfahr-/Einstiegsöffnung müssen entfernt werden.Es muss sichergestellt sein, dass keine Werkzeuge und Kleinteile herabfallen können.Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. Kleinspannung SELV (Safety Extra Low Voltage), Schutztrennung, RCD IΔN ≤ 30 mA).Bei engen Räumen: weitere Maßnahmen erforderlich (siehe auch Kapitel A 4.5).Arbeiten oberhalb des Schüttguts
Ein Einsteigen ist unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im Schüttgut ausgeschlossen ist bzw. das Schüttgut nicht betreten werden muss.Die Person muss eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz anlegen und angeseilt werden.Der Sicherungsposten muss Kontakt zu dem Eingestiegenen halten, er bedient die Winde und leitet ggf. Rettungsmaßnahmen ein.Das Einsteigen ist mit einer fest angebrachten Leiter 2 bzw. Steigeisengängen erlaubt.Die Benutzung von Strickleitern ist verboten.Die Personen sind während des Einsteigens und während des Aufenthaltes in Silos bis zu ihrem Ausstieg mit einer Rettungswinde durch ein straffes Seil zu sichern.Prüfungen
Die PSA gegen Absturz bzw. zur Rettung, die Seile, die Winden und die Siloeinfahreinrichtung sind vor jeder Benutzung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers, bzw. in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person zu prüfen.Weiterführende Informationen:
DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“DGUV Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“DGUV Information 213-055 „Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen“Muster eines Erlaubnisscheins, siehe Anhang 1 der DGUV Regel 113-004
Hygieneanforderungen in der Lebensmittelindustrie
Seit Inkrafttreten des im EU-Hygienerechts verankerten Prinzips„vom Acker zum Teller“, speziell der VO (EG) Nr.178/2002 und (EG) Nr. 852/2004ist jeder Gewerbetreibende, der mit Lebensmitteln umgeht, für dieLebensmittelsicherheit verantwortlich. Dies gilt auch für die gewerblichtätigen Transportlogistikunternehmen, die von der Beförderung vonAgrar-rohstoffen, über den Transport flüssiger, Granulat und pulverförmigerLebensmittel in Lebensmitteltank und Silofahrzeugen bis hin zumtemperaturgeführten Transport in Kühlkofferfahrzeugen und von palettiertemTrockengut gleich mehrfach an der Lebens und Futtermittelkette beteiligt sind. Gemeinsam mit der TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) e.V. hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. daher in Abstimmung mitden Bundesländern für den Lebensmittellogistiker eine Leitlinie für die GuteHygienepraxis beim Transport erstellt. Hygieneleitlinien sind ein vomGesetzgeber geschaffenes Instrument zu Selbstregulierung der Wirtschaft auf derGrundlage der Lebensmittelhygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004. Es handeltsich um – mit den Behörden abgestimmte – Verbandsempfehlungen, wie die Betriebeihre gesetzlichen Hygieneanforderungen erfüllen können. Sie sind damitvergleichbar mit den technischen Regeln des DIN, und können von den Gerichtenzur Auslegung der Vorschriften herangezogen werden. Die Erstellung derHygieneleitlinie gestaltete sich nicht einfach, da die enorme Bandbreitelogistischer Dienstleitungen und dementsprechend breite Palette der in derPraxis eingesetzten Fahrzeuge einzubeziehen waren.
Anfang März 2012 konnte das nationale behördlichePrüfungsverfahren abgeschlossen und die Leitlinie bei der EuropäischenKommission notifiziert werden.
DieLebensmittelproduktion hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr starkgewandelt. Waren früher Fässer oder Säcke die gebräuchlichsten Gebindearten,betreiben moderne Lebensmittel-Produktionsbetriebe heute eigene Tank- oderSilolager und beziehen dadurch ihre Rohstoffe in loser Form. Dies erleichtertdas Materialhandling und reduziert den innerbetrieblichen Aufwand. Ein weitererVorteil ist, dass keine leeren Gebinde anfallen, die zwischengelagert,gereinigt oder entsorgt werden müssen. Die Produkte werden einfach, sauber undbequem mit speziell dafür gefertigten Tank- oder Silofahrzeug angeliefert.
Heute werden sämtliche Lebensmittel, welche im flüssigen Aggregatszustandbefördert werden können mit speziellen, isolierten kühl- und/oder beheizbarenTankfahrzeugen gefahren. Solche Transportgüter können Schokolade, Eier,Speiseöle und Fette, Frucht- und Obstsäfte, Konzentrate, Bier, Milch sein.Schüttgüter oder rieselfähige Produkte wie Mehl, Zucker, Salz, Stärke oderMilchpulver werden in geeigneten Silofahrzeugen transportiert.
Umdie Produktesicherheit jederzeit gewährleisten zu können, achtenLebensmittelproduzenten auf hohe hygienische Bedingungen, entsprechend werdendie gleichen Anforderungen auch an den Logistikpartner gestellt. Der Transportdarf in der Wertschöpfungskette kein Unsicherheitsfaktor oder eineHygieneschwachstelle bilden.
Der Transport von Lebensmitteln kann zu einem Hygienerisiko werden, wenn Logistikunternehmen die Reinigung ihrer Tank- oder Silofahrzeuge unterschätzenoder falsch handhaben. Die Reinigung und Kontrolle dieser Fahrzeuge verlangtsehr viel Know-how.
Schädlingsbekämpfung in der Siloreinigung (1)
Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung in der Siloreinigung machen eine umfangreiche, gesetzlich legitimierte Qualifikationsanforderung notwendig.
Bei der Durchführung sonstiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, dieunter den Geltungsbereich der GefStoffV fallen, sind die Schutzmaßnahmen dieser TRGS sinngemäß anzuwenden mit Ausnahme der Nummern 3 und 4 sowie der Anhänge.Insbesondere ist zu prüfen, ob entsprechend Nummer 5 Schädlingsbekämpfungsmittel oder Verfahren mit einem geringen gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können.
Bevor eine insektizide Vorratsschädlingsbekämpfung avisiert wird, ist eineumfangreiche Befallsermittlung notwendig, welche wir im Zuge der Siloreinigungoder Vorortbegehung ausführen.
Informationen zum Einsatz Insektizider Bekämpfungsmittel:
Beider Insektizid-Behandlung von Mehlsilos dürfen nur noch Mittel verwendetwerden, die den Wirkstoff Pyrethrum enthalten. So schreibt es dasPflanzenschutzgesetz vor. Der Bäcker, der gelegentlich und in geringem UmfangSchädlingsbekämpfungen in seinem Betrieb durchführt, muss die hierfür geltendenrechtlichen Vorschriften beachten. Verwendet er Schädlingsbekämpfungsmittel(Biozide) in einem geleerten Mehlsilo, greift das Pflanzenschutzgesetz. Denn:Mehl ist per Definition ein Pflanzenerzeugnis, das Silo sein Vorratsbehälter.Insektizide Produkte, die im Pflanzen- und Vorratsschutzbereich angewendetwerden, müssen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sein. Im aktuellen Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind fürden Vorratsschutz nur noch Mittel mit dem Wirkstoff Pyrethrum (auch Pyrethrinegenannt) gelistet. Das bedeutet: Im Silo selbst dürfen nur diese Mittelausgebracht werden. Wer Mittel mit anderen Wirkstoffen zur Insektizid- Behandlungseines Mehlsilos benutzt, verstößt gegen geltendes Recht. Der früher im Vorratsschutz übliche Wirkstoff Dichlorvos ist bereits seit Jahren imPflanzenschutz verboten. Er darf folglich in keinem Lebens- oder Futtermittelmehr nachweisbar sein, schreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Produktsicherheit in der Baustoffindustrie
Zielsetzung
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt das frühere Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz. Es setzt europäische Richtlinien in nationales Rechtum.
DasProdSG gilt für das Bereitstellen, Ausstellen und erstmalige Verwenden vonProdukten im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Es gilt auch für die Errichtungund den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen mit Ausnahme derüberwachungsbedürftigen Untertageanlagen des Bergwesens. Es dürfen nur solcheProdukte bereitgestellt werden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung odervorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen oderbestimmter Rechtsgüter nicht gefährden. Die Produkte müssen den Anforderungengültiger Rechtsverordnungen entsprechen. Eine derartige Verordnung ist z. B.die 9. ProdSV, mit der die europäische Maschinenrichtlinie in nationales Recht bei uns umgesetzt wird.
Umsetzung der Ziele
Für die Umsetzung werden Kriterien genannt, die zur Erlangung der Sicherheit zuberücksichtigen sind. So kann bei Produkten, die bestimmten veröffentlichtenharmonisierten Normen und technischen Spezifikationen entsprechen, dieErfüllung der Anforderungen vermutet werden.
FürVerbraucherprodukte gibt das Gesetz spezielle Vorgaben für den Hersteller,seinen Bevollmächtigten und den Einführer. Diese sind verpflichtet, sichereProdukte z. B. mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung in Verkehr zu bringen,Stichproben zu ziehen und ggf. Warnungen abzugeben oder Rückrufaktionendurchzuführen.
Entsprechend den erlassenen Rechtsvorschriften ist eine CE-Kennzeichnung anzubringen.
DasProduktsicherheitsgesetz enthält Regelungen und Anforderungen für Konformitätsbewertungsstellen.
DieVerfahrensweisen bei der Vergabe des GS-Zeichens und Anforderungen an eine GS-Stelle sind in dem ProdSG grundsätzlich festgelegt. Im Gesetz wird geregelt,wie die Marktüberwachung organisiert ist. So werden die zuständigen Behördenhierfür durch das Landesrecht bestimmt.
Des Weiteren werden im ProdSG die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin (BAuA) und des Ausschusses für Produktsicherheit genannt.
Errichtung und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Errichtung, Inbetriebnahme und Änderung müssen angezeigt werden und bedürfen der Erlaubnis der Behörde.Bei einer allgemeinen Zulassung können Auflagen zum Betrieb und zur Wartung erfolgen.Der Stand der Technik ist einzuhalten.Die Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme, regelmäßig wiederkehrend und auf behördliche Anordnung von zugelassenen Überwachungsstellen (z. B. TÜV oder DEKRA) geprüft werden.Überwachungsbedürftige Anlagen sind z. B.
Druckbehälteranlagen mit Ausnahme von Dampfkesseln,Dampfkesselanlagen, außer auf Seeschiffen,Anlagen zur Abfüllung von verdichteten und verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,Aufzugsanlagen,Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten,Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke.Bauproduktenverordnung (EU) 305/ 2011
Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten europäischenNorm erfasst oder entspricht ein Bauprodukt einer Europäischen TechnischenBewertung, die für dieses ausgestellt wurde, so erstellt der Hersteller eineLeistungserklärung für das Produkt, wenn es in Verkehr gebracht wird. EineMuster-Leistungserklärung findet sich im Anhang II der Bauproduktenverordnung.Nach Erstellung der Leistungserklärung darf der Hersteller oder Bevollmächtigtedas CE-Kennzeichen am Produkt anbringen. Das Deutsche Institut fürBautechnik (DIBt) als benannte Technische Bewertungsstelle erstellt auf AntragEuropäische Technische Bewertungen. Diese werden auf der Grundlage vonEuropäischen Bewertungsdokumenten erteilt.
Explosionsgefährdete Siloanlagen
Silos für Holzstaub und -späne sind baulicheAnlagen, deren Nutzung durch Lagerung von Füllgut mit Explosions- und erhöhterBrandgefahr verbunden ist. Der Bau eines Silos unterliegt daher als sogenannter"Sonderbau" dem Bauordnungsrecht der Länder. Damit ist eineBaugenehmigung erforderlich. (Quelle: DGUV Information 209-045, 209-083,Bauordnungsrecht, Industriebau-Richtlinie)
Im Fokus der MaschinenrichtlinieFür den Silobetrieb notwendige Befüll-,Auflockerungs- und Austragseinrichtungen fallen unter die Maschinenrichtlinie.Sind diese nach dem Einbau direkt funktionsfähig, dann handelt es sich umvollständige Maschinen. Der Hersteller der jeweiligen Maschine istverpflichtet, die CE-Kennzeichnung an der jeweiligen Maschine anzubringen unddie Konformitätserklärung auszustellen. Die für das Inverkehrbringenerforderliche Konformitätsbewertung erstreckt sich
auf die Maschine selbst, die Spezifikationen, die an das Silo hinsichtlich des Einbaus gestellt werden müssen undauf die Aufbauanleitung.Wenn zum Beispiel die Steuerung und/oderandere für den Betrieb notwendige Bauteile fehlen, sind die Befüll-,Auflockerungs- und Austragseinrichtungen nach dem Einbau in das Silo noch nichtfunktionsfähig. Dann handelt es sich um unvollständige Maschinen. In diesemFall ist der Hersteller verpflichtet, für die jeweilige unvollständige Maschinedie Montageanleitung zu erstellen und eine Einbauerklärung auszustellen.
Massive Lagerbehälter sindBauwerke[13]Die massiven Lagerbehälter (Silokörper)dagegen sind für sich betrachtet keine Maschinen, sondern Bauwerke, die für dieLagerung von Holzspänen und -staub geeignet sein müssen. Bei der Konstruktiondieser Behälter sind unter anderem zu berücksichtigen:
Art, Zusammensetzung und Gewicht des Lagergutes,Feuchtegehalt des Lagergutes,vorgesehene Lagerdauer, mögliche Brand- und Explosionsgefahren, Zugangsmöglichkeiten zur Störungsbeseitigung sowieAnschlussmöglichkeiten für die Montage der Befüll-, Auflockerungs- und Austrageinrichtungen.Blechsilos (wie sie teilweise vonAbsauganlagenherstellern selbst gefertigt werden) sind ein Spezialfall. Beiihnen entscheidet der Hersteller im Einzelfall selbst, ob sie als Bauwerk (mitAustragung und Beschickung als eingebaute Maschinen) oder als Gesamtheit unterder Maschinenrichtlinie betrachtet werden. (Quelle: Maschinenrichtlinie Artikel2, Bauordnungsrecht, DGUV Information 209-083)
ZuckersiloanlagenStaubexplosionsgefahr: (2)
DerStaubexplosionsschutz stellt für die Zuckerindustrie eine elementareVoraussetzung für den sicheren Betrieb der zuckerherstellendenProduktionsanlagen dar. Explosionsereignisse haben oft schwerwiegendeKonsequenzen für die Anlagen und die direkt oder indirekt betroffenenMitarbeiter. Daher muss diesem Aspekt des vorbeugenden Arbeits-schutzesbesondere Bedeutung beigemessen werden. Auch auf diesem Gebiet gilt die alteErfahrung, dass Versäumnisse, die in der Planungsphase gemacht werden, spätermit einem ungleich größeren finanziellen und personellen Aufwand wiederwettgemacht werden müssen. Dieser Erkenntnis trägt auch die rechtlicheKonzeption des Arbeitsschutzes in Deutschland Rechnung. Der Explosionsschutzwird in Deutschland maßgeblich durch folgende Verordnungen geregelt: DieExplosionsschutzverordnung (11. ProdSV) regelt das Inverkehrbringen vonGeräten, Schutzsystemen, Komponenten, Sicherheits-, Kontroll- undRegelvorrichtungen für explosionsgefährdete Bereiche und enthältBeschaffenheitsanforderungen, die vom Hersteller zu erfüllen sind. RechtlicheGrundlage der Explosionsschutzverordnung ist das Produktsicherheitsgesetz(ProdSG). /401/ Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt u. a. dieBereitstellung und die Be-nutzung von Arbeitsmitteln, wie z. B. Geräten undSchutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und enthältvorrangig Betriebsbestimmungen, die vom Arbeitgeber und / oder vom Betreiber zuerfüllen sind. Rechtliche Grundlage der Betriebs-sicherheitsverordnung ist dasArbeitsschutzgesetz (ArbSchG). /402/ Dazu kommen noch die ergänzendenBestimmungen zum Explosionsschutz in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)./404/ Die Explosionsschutz-Regeln – EX-RL, Sammlung technischer Regeln für dasVermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlungzur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen (BGR 104) beinhalten u.a. folgende technische Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1112»Instandhaltung« TRBS 1112 Teil 1 »Explosionsgefährdungen bei und durchInstandhaltungsarbeiten - Beurteilungen und Schutzmaßnahmen TRBS 1201 »Prüfungvon Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen1« TRBS 1201 Teil 1»Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Über-prüfung vonArbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen« TRBS 1201 Teil 3»Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- undRegelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung derPrüfnotwendig-keit gemäß §14 Abs. 6 BetrSichV« TRBS 2152 / TRGS 720»Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines« TRBS 2152 Teil 1 / TRGS721 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung derExplosionsgefährdung« TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 »Vermeidung oderEinschränkung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre« TRBS 2152 Teil 3»Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündunggefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre« TRBS 2152 Teil 4 »Gefährlicheexplosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welchedie Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken« TRBS2153 »Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen«Weitere Schriften, wie z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS),Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR), Grundsätze (BGG) und Informationen(BGI), dienen der Konkretisierung der gestellten Forderungen.
Angaben zur Staubungszahl:
Zur Beurteilung der Staubexposition verweist die TRGS 559 auf dasStaubungsverhalten,
das nach DIN EN 1505 anhand der mit zwei Verfahren messbarenStaubungszahlen in vier Staubklassen, von staubarm bis stark staubend,unterteilt werden kann. Die Staubungszahl ist der Quotient aus der jeweiligenim Staubungsversuch freigesetzten alveolengängigen oder einatembaren Staubmassein mg und der Masse des eingesetzten Materials in kg.
Angaben zur Staubungsgruppe:
Ziel ist es, die Staubkonzentrationsmessungen unter praxisnahenRandbedingungen
durchzuführen. Eine der dabei zu betrachtenden Größen sind die Mischguteigenschaften,die
einen Einfluss auf die Staubentwicklung und Staubverteilunginnerhalb des Mischers haben.
Augenscheinlich entscheidende Eigenschaften sind beispielsweisedie Korngrößenverteilung, der Medianwert, die Schüttdichte sowie die Feuchtigkeiteines Mischgutes. Weiterhin lässt sich die Staubungsneigung eines Schüttgutesdurch die Staubungszahl, bestimmt nach der VDI Richtlinie 2263 Blatt 9 [VDI2263, 2008], ausdrücken. Anhand der Staubungszahl sind Schüttgüter inStaubungsgruppen einzuteilen. Die Einteilung erfolgt entsprechend dernachstehenden Tabelle 5 gemäß [VDI 2263, 2008].
Tätigkeitsbericht einer Siloreinigung
Siloreinigung und Siloentstörung einer Schüttgutspeicheranlage für die Baustoffindustrie. Ziel ist die vollständige Siloentleerung bzw. Siloentstörung. Zu diesem Zweck saugt man das verdichtete Material aus der Siloanlage und legt den stationären Austragsweg frei. Durcheine regelmäßige Siloinspektion sind Siloverschlüsse zu vermeiden. Siloanlagenneigen auf Grund ihrer Konstruktionsform und äußerer Einflüsse zur Rohstoffverbackung. Je nach Schüttgut bzw. Rohstoffart ist diese Verklumpungserscheinungmehr oder minder ausgeprägt. Auch tragen hygroskopische Eigenschaften dazu bei, Austragsorgane an Schüttgutspeicher zu blockieren. Sobald ein Feuchtigkeitseintrag in der Siloanlage festgestellt wird, ist es meist schon zu spät. In mancher Situation kann das jeweilige Schüttgut stark verdichten,komplett verdichten, schimmeln oder spontan entzünden. Anorganische Schüttgüterneigen zur Verdichtung und späteren Ausgasung. Bei organischen Schüttgütern ist die Gefahr der Blockadenbildung aufgrund der hygroskopischen Eigenschaftensogar noch höher. Kommt es dann zur Schimmelbildung, so hat der Kunden eine ernstzunehmende Havarie. Es gibt eine Vielzahl an Schadensbildern in Bezug auf die Schüttgutlagerung.
Unfallstatistik / Unfälle
Auszug Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW)
Risiken in der Siloreinigung
Risiken der Silozugangstechnik bestehen durch die Charakteristika des Inhaltsstoffes und baulicher Situation. Im Nahrungsmittelbereich kommen noch biologische Gefährdungen wie Faulgasbildung,Schimmel, Sporen und pathogene Mikroorganismen dazu. Alle Gefährdungen sind vor Arbeitsbeginn so zu erfassen, dass entsprechende Gegenmaßnahmen wirkungsvoll eingeleitet werden können. Ist dies nicht möglich, so sind die Arbeiten schon der Durchführung abzubrechen. Trotz der zentralen Verfügbarkeit der wichtigsten Siloparameter und installierter Sicherheitskomponenten kann es zu Situationenkommen, in denen die Sicherheit von Menschen und die Funktion des Silos in Gefahr ist. Daher ist es ratsam, entsprechende Sicherheitsprozeduren zuintegrieren. So sollten insbesondere akustische Alarmmelder wie Hupen auf dem Silodach, oder visuelle Alarmsignale in den Steuerkonsolen der Steuerungszentrale obligatorisch sein. Stationäre Analyseeinrichtung sind jenach Gefährdungspotential durch bauliche Anforderungen obligatorisch zu empfehlen.
Unfallbeispiele der DGUV
Unfallbeispiel – Austrageinrichtungen
An einer Feuerungsanlage, die über ein Späne-Silo beschickt wurde,traten in der Woche nach Wiederinbetriebnahme wiederholt Störungen auf. Der Inhaber des Betriebes stieg darauf-hin alleine in das fast leere Silo ein. Nach einiger Zeit fand man ihn mit einem abgetrennten Bein leblos im Inneren desSilos liegen. Da im Siloinneren eine Schaufel gefunden wurde, ist sehr wahrscheinlich, dass der Unternehmer die Austragschnecke freischaufeln wollte. Während der Zeit, in der sich der Unternehmer im Silo befand, war dieSiloaustragung eingeschaltet. Der Hauptschalter für die Austragung befand sicheinige Meter vom Aufstieg zum Silo entfernt. Die Türen und Klappen, durch dieman in den Bereich der Siloaustragung gelangen konnte, waren nicht elektrisch mit dem Antrieb der Austragung verriegelt.
Unfallbeispiel – Explosion
Im Späne-Silo eines Spanplattenwerkes wurden Glimmnester festgestellt. Daraufhin entleerte man das Silo fast vollständig über die Notaustrageinrichtung und löschte die Glimmnester. Zur Kontrolle betrat der 50-jährige Betriebsingenieur des Unternehmens gemeinsam mit einem Beschäftigten einer Fremdfirma das Silo durch die Einstiegstür, ohne vorher manuell die Sprühwasserlöschanlage ausgelöst und damit das Restmaterial nassgemacht zu haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Verpuffung. Beide Personenerlitten dadurch tödliche Verbrennungen.
Unfallbeispiel in der Siloreinigung
Ein Arbeiter hatte die Aufgabe, vom Podest vor der Zugangstür ausSpäne aus dem randvoll gefüllten Späne-Silo Späne zu schaufeln. Obwohl erselbst seine Arbeitskollegen vor dem Betreten des Silos gewarnt hatte, betrater das Siloinnere und wurde von herabstürzenden Späne-Massen verschüttet. Vermutlichhatte er versucht, mit der Schaufel von unten eine Späne-Brücke zum Einsturz zubringen.
Maßnahmen zur Siloentstörung mit Zugang zum Siloinneren
Das Einfahren in Silos ist nur durch entsprechend ausgebildete und mit den Risiken vertraute Spezialisten, sogenannte befähigte Personen,zulässig. Diese Fachleute besitzt der Einsatzbetrieb in der Regel nicht! Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zur Störungsbeseitigung einen entsprechend auf das Befahren von Silos oder Behälternspezialisierten Fachbetrieb hinzu zu ziehen! Siloreinigung und Instandsetzung von Siloanlagen als zertifizierte Meisterbetriebe für Spezialreinigungen von Silos, Tanks und Behälter unter Vollschutz mit umluftunabhängigen Atemgeräten sind marktypisch nur schwer zu finden.Unternehmen die antreten, um neue Maßstäbe bei der Reinigung, Wartung,Instandsetzung und Montage von Silos, Tanks und Behältern zu setzen sind in Europa nur schwer zu finden.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist vor dem Einfahren in den Schüttgutspeicher mit transportablen Messgeräten mit Alarm-und Warnfunktionen das Vorhandensein von Kohlenmonoxid (CO) bzw. Kohlendioxid(CO2) zu messen. Die mit dieser „Freimessung“ beauftragte Person muss die erforderliche Sachkunde besitzen. Diese Sachkunde bezieht sich auf:
• die verwendeten Messgeräte und das Messverfahren
• das Verhalten, einzuhaltende Grenzwerte und die typischen Gefährdungen beim Auftreten von Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
• die betrieblichen Verhältnisse wie z. B. die Beschaffenheit desSilos und möglicher Einbauten, welche die Probenahme beeinflussen können Unabhängig von der Gerätewartung ist vor jedem Einsatz des Messgerätes von der nutzenden Person ein Test gemäß Herstellerangaben auf sichere Funktion durchzufuhren.
Kritische Arbeitsverfahren
Kritische Arbeitsverfahren sind von den Berufsgenossenschaften ausdrücklich untersagt. Arbeitgeber, die diese Verfahren anordnen machen sich strafbar und werden nachweislich mit Erfolg zur Rechenschaftgezogen. Unzulässig Einfahrsysteme:
· Strickleiter
· Halbzeuggurt
· Leinen und Seilwicklungen
· Selbsterstellte Gerüste
· Einfahrsysteme ohne CE Kennzeichnung
· Mobile Leiter und Gerüste ohne Zulassung
Arbeitssicherheit in der Siloreinigung
Der Schutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer sind wichtige Aspekte, diein jedem Unternehmen höchste Priorität haben sollten. Aber warum ist das Thema Arbeitssicherheit dermaßen wichtig und welche Möglichkeiten gibt es, die Sicherheit im eigenen Unternehmen zu erhöhen? Worauf muss bei der Wahl derMaßnahmen geachtet werden und welche Branchen müssen besonders großen Wert auf den Arbeitsschutz legen?
Warum wird das Thema Arbeitssicherheit bei gefährlichen Jobs immer wichtigerfür Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer in Deutschland haben stets Anspruch auf eine angemessene Arbeitssicherheit. Doch trotz alledem kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen in Betrieben, die nicht selten auch tödlich enden. Wer demnach hierzulande als Unternehmer aktiv ist und Mitarbeiter einstellen möchte, ist auch für deren Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Kurzum bedeutet dies, dass der Arbeitgeber das Personal vor möglichen Risiken und Gefahren schützen muss. Zudem ist er dazu verpflichtet, dass jeder Mitarbeiter im Notfall ausreichend versichert ist. Diese Aspekte sind einheitlich im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Vor allem in der heutigen Zeit, in der die Aufgabengebiete in den verschiedenen Branchen immer komplexer, schwieriger sowie gefährlicher werden und in der in nahezu jedem Bereich ein allgemeiner Fachkräftemangel vorherrscht, ist eine allumfassende Arbeitssicherheit für die langfristige Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens unumgänglich.
Welche Branchen betrifft dies ganz besonders?
Auch wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt ist und für jede Branche gilt, gibt es einige Bereiche, in denen die Mitarbeiter ganz besonders schwierigen und gefährlichen Aufgaben erfüllen müssen. Dies gilt in erster Linie auf dem Bau und auch im Bereich Handwerk ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter teilweise großen Risiken ausgesetzt sind. Überall dort, womit schwerem Gerät gearbeitet wird, ist der Schutz des einzelnen Mitarbeitersbesonders wichtig. So auch in der Chemieindustrie und Bereich der Industriereinigung. Eine professionelle Siloreinigung erfordertbeispielsweise nicht nur den Einsatz von verschiedenen technischen Geräten ingefährlicher Umgebung, sondern auch den Umgang mit chemischen Substanzen. Die Gefahr ist also in solchen Branchen besonders groß, dass es bei Unachtsamkeitenzu schwerwiegenden Unfällen kommt. Doch auch in Bereichen, in denen nicht unbedingt jeder Mitarbeiter einen Schutzhelm tragen muss, sollte ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleistet werden können. So muss unter anderem auch im Büroalltag darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter durch die Nutzung hochwertiger Möbel wie ergonomischen Tische und Stühle langfristig einsatzbereitbleiben.
Warum ist es wichtig, das Unternehmen hier rechtzeitig die richtigen Maßnahmen treffen und worauf kommt es dabei an?
Nur wenn ein Unternehmen rechtzeitig geeignete Maßnahmen zum Schutz des einzelnen Mitarbeiters festlegt, werden die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes vollständig erfüllt. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Mitarbeiter zu jeder Zeit zu sichern und zu verbessern, so dass Unternehmer bereits bei der Firmengründung sicherstellen müssen, dass eingefahren- und risikoloses Arbeiten möglich ist. Für die Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt es ein bestimmtes Grundprinzip: Damit die Beschäftigten ihre Aufgaben so sicher wie möglich durchführen können, gilt es, eine Gefährdung im Unternehmen vollumfänglich zu vermeiden und festgestellte Gefahrenquellen unverzüglich zubeseitigen. Dort, wo keine vollständige Vermeidung der Risiken möglich ist, müssen organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden - so können beispielsweise einzelne Arbeitsabläufe verändert werden oder die Arbeitskleidung der Mitarbeiter durch spezielle Schutzausrüstung ergänztwerden.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Arbeitssicherheit deutlich zu erhöhen?
Wie bereits erwähnt, kann die Arbeitssicherheit deutlich durch die (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe erhöht werden, denn eine präventive Planungträgt maßgeblich zur Vermeidung schwerwiegender Sicherheitsmängel bei. Zudem muss stets sichergestellt werden, dass den Beschäftigten ein sicherer Umgangmit den Maschinen und technischen Geräten ermöglicht wird, indem Prüffristenstets strikt eingehalten werden. Aber auch die Verringerung physikalischer Belastungen wie Vibrationen oder Lärm sind maßgeblich für einen sicheren, gesunden Arbeitsplatz, sodass beispielsweise durch den Einsatz von modernen lärm- und vibrationsarmen Maschinen, Schutzmasken oder auch durch eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer in Gefahrenbereichen eine Verbesserung erreicht werden kann.
Worauf ist bei der Wahl der richtigen Maßnahmen zu achten?
Technische Maßnahmen, die eine Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit erzielen sollen, setzen immer genau an der jeweiligen Gefahrenquelle an, währendpersonenbezogenem organisatorische Maßnahmen den Wirkungskreis der technischenGeräte vergrößern. Für die Umsetzung der sicherheitsförderlichen müssen Unternehmer unbedingt Prioritäten setzen, um nach Möglichkeit sofort von derhöheren Sicherheit profitieren zu können. Welche Gefahrenquellen sind aktuell besonders akut und welche Gefährdungen stellen ein weniger großes Risiko dar? Wer hier einen genauen Blick auf die Dringlichkeit der Maßnahmen legt, wirdauch deren praktische und zeitliche Durchführbarkeit festlegen können. Somit wird sichergestellt, dass lediglich Maßnahmen mit hoher Priorität ergriffen werden, die maßgeblich zu einer hohen Arbeitssicherheit beitragen.
Unfallstatistische Erfassung von Siloreinigungsmaßnahmen
Aus der historischen Betrachtung heraus, gibt es in Deutschland pro Jahr nur sehr wenige registrierte Unfälle. Im europäischen Durchschnitt hingegen liegt die Unfallzahl deutlich höher.
Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle in der Silolagerung-Lagerungswirtschaft ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent auf68.064 Vorfälle zurückgegangen, meldet die Sozialversicherung. Dagegen stiegdie Zahl der Unfalltoten an. Laut Meldestatistik verunglückten im letzten Jahrin der grünen Branche 132 Personen tödlich. 2018 zählte 125 Unfalltote gezählt.
Quellennachweise
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2. https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Explosionsschutzportal/Wissen/Staubexplosionsrisiko_an_Mischern/Staubexplosionsrisiko_an_Mischern_Abschlussbericht_617_0_FP290.pdf
3. https://www.vdz-online.de/fileadmin/gruppen/vdz/3LiteraturRecherche/TaeB09-12/TaeB_09-12_gesamt.pdf
4. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf?__blob=publicationFile
5. https://sicheres-befahren.de/fachinformation/kapitel1/brand_staubexplosion.htm
6. http://www.siloarchiv.org/3-die-entdeckung-der-silos-durch-die-architekten/
7. https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209_083.pdf
8. https://www.chemietechnik.de/wichtige-aspekte-zur-sicheren-und-effizienten-schuettgutlagerung-in-silos/
9. https://www.agrarheute.com/pflanze/gefahrenquellen-silo-erkennen-gaergasunfaelle-vermeiden-544426
10. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3680
11. https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn/akzente/akzente09/kenngroessen.htm
12. https://de.wikipedia.org/wiki/Staubexplosion
13. https://osscs.industrystock.com/421459/8c6e77060f28e63dd30ecab3e5b8bde0.pdf
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16. https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/holz/silos/
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18. https://www.foodaktuell.ch/2017/12/20/anspruchsvolle-transporte-von-losen-lebensmitteln/
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26. https://www.duden.de/rechtschreibung/Reinigung
27. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen_(Rechtslage_bis_31._Oktober_2013)
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33. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/915/behaelter-silos-und-enge-raeume-teil-1-arbeiten-in-behaeltern-silos-und-engen-raeumen
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35. https://www.rnd.de/panorama/tod-im-silo-drei-manner-sterben-bei-tragischen-unfallen-in-niedersachsen-und-bayern-SKZ55KZDASYORSGF5QGYWKL3C4.html
36. https://www.bauz.net/bisherige-zeitungen/ausgabe-14-schuettgut/seite-4/es-regnete-tod-waehrend-sein-kollege-unten-im-silo-schweisst-kippt-ein-radladerfahrer-nichts-ahnend-seine-tonnenschwere-ladung-ab/
37. https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/archiv-sb/toedliche-falle-schuettgut/
38. https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228219225/Unfaelle-in-Silos-Drei-Tote-in-Bayern-und-Niedersachsen.html
39. https://www.bgrci.de/exinfode/dokumente/explosionsschutz-regeln-ex-rl-dguv-regel-113-001/
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