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Technische Reinigung von PFOA / PFDA kontaminierte Schaummittelanlagen

Wir sind spezialisiert auf die technische Reinigung von PFOA / PFDA belasteten Schaummitteltankanlagen und Rohrohrleitungen. Die Begriffsdefinition "technische Reinigung" ist für viele Menschen nicht zwingend geläufig. Auf Grundlage der sehr konkreten Grenzwertschwelle müsste dieser Begriff jedoch durch "labortechnische Reinigung" ausgetauscht werden. Denn die Reinigungsausführung hat das Ziel, die Anlage nicht nur zu reinigen, sonder grenzwertfrei herzustellen. Dies bedeutet, eine Anlagenbelastungsreduzierung ausgehend von 500 oder 1200 ug PFOA auf unter 10 ug. Dass dieses Vorhaben technisch nicht einfach ist, kann man sich gut vorstellen. 30ug auf 1 Liter Wasser sind mit den menschlichen Sinnen nicht erfassbar. Weder mit dem Geruchs- noch mit dem Sehsinn ist ein erhöter Wert feststellbar. Geschmacklich vielleicht, jedoch sollte man dies bei PFOA nicht probieren, denn schon geringe Mengen PFOA im Blut reichern sich über viele Jahre im Körper an und können erheblichen Schaden anrichten. Als Meisterbetrieb für die Siloreinigung und Tankzugangstechnik sind wir seit über 10 Jahren am Markt und können mit Stolz eine umfangreiche Kundenreferenzliste vorweisen.

Was sind PFOA?
Bei Stoffen dieser Gruppe handelt es sich um gegenüber chemischem und biologischem Abbau außergewöhnlich resistente und somit langlebige, sogenannte Fluororganischen Verbindungen, Kohlenstoffverbindungen, bei denen die einzelnen Kohlenstoffatome einer Kette entweder ganz oder teilweise von Fluor umgeben sind. Man bezeichnet die allgemeine Stoffgruppe häufig als PFAS2 – im Deutschen per‐ und polyfluorierte Kohlenwasserstoffe. Einige Vertreter der PFAS wurden inzwischen als schädlich für den Menschen identifiziert, was zu behördlichen Regulierungsmaßnahmen geführt hat. REACH als Grundlage Auf der Basis von REACH3 kann jedes Mitglied der Europäischen Union als gefährlich erachtete Stoffe zur Regulierung vorzuschlagen. Im Rahmen eines RMOA4 wird festgestellt, ob aufgrund der durch die Nutzung eines Stoffes entstehenden Gefahren für Mensch und Umwelt überhaupt ein Regulierungsbedarf besteht und wenn ja, welcher Art diese Regulierung ist. Das Instrumentarium nach REACH für eine Regulierung reicht von Beschränkungen der Herstellung bzw. Verwendung einzelner Stoffe oder ganzer Stoffgruppen über die Erlaubnispflicht für Herstellung bzw. Verwendung bis hin zu deren Verbot. Bisher wurden zwei Stoffe als Leitsubstanzen jeweils einer Stoffgruppe als regulierungsbedürftig eingestuft und vom Gesetzgeber reguliert:

PFOS wurde als erste Substanz aus der Reihe der PFASin Europa gesetzlich reguliert: Im Dezember 2006 verabschiedet die EU‐Kommission die Richtlinie (EG) 2006/122 (Ergänzung zur Richtlinie (EG) 76/769) welche die Herstellung und Verwendung von PFOS und deren Vorläuferstoffe6 in der EU verbietet und den Grenzwert dafür in Erzeugnissen auf 50ppm (=mg/kg) festsetzt.

Status Quo:
Produkte, die mehr als 10ppm (=mg/kg) PFOS oder dessen Vorläuferstoffe enthalten dürfen in der EU seit 2010 nicht mehr verwendet werden – das gilt auch für Schaumlöschmittel ohne jede Ausnahme. D.h. Schaumlöschmittel die vorher hergestellt worden sind, sollten auf ihren PFOS‐Gehalt geprüft werden. Bei Überschreitung des Grenzwertes ist jede weitere Verwendung untersagt, diese Löschmittel müssen als Abfälle entsprechend den Vorgaben der (EU)2019/1021, Art. 7 behandelt werden.. Alle Schaumlöschmittelkonzentrate von Dr. Sthamer erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zu 100%: die Gehalte an PFOS in Fluor‐basierten Löschmitteln liegen an oder unterhalb der Nachweisgrenze. Da wir überdies vollständig voneinander getrennte Produktions‐ und Abfüllanlagen für Schaumlöschmittel mit und ohne Fluorverbindungen haben, sind unsere Fluor‐freien Produkte auch tatsächlich im Rahmen der Messgenauigkeit frei von Fluororganischen Verbindungen. PFOA8 Der zweite der beiden bisher in Europa regulierten Stoffgruppen aus der Reihe der PFAS ist die Perfluoroktansäure. Sie gilt als das Endprodukt des Abbaus aller sogenannten C8‐Stoffe9 und mithin als die Leitsubstanz aller C8‐Fluortenside, die in Löschmitteln verwendet wurden. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1000 vom 13. Juli 2017 betreffend: „Perfluoroctansäure (PFOA) CAS Nr.: 335‐67‐1 EG‐Nr.: 206‐397‐9 und ihre Salze. Alle Vorläuferverbindungen (einschließlich ihrer Salze und Polymere) mit einer linearen oder verzweigten Perfluorheptyl‐Gruppe …“10 beschränkten dabei die Herstellung und den Vertrieb solcher Stoffe. Die Aufnahme von PFOA und deren Vorläuferstoffe in die POP‐Liste wurde durch die delegierte Verordnung (EU)2020/784 in Europäisches Recht umgesetzt. Diese regelt nun ergänzend zur (EU)2017/1000 insbesondere auch die Verwendung. Dadurch werden einige der bisher geltenden Ausnahmen für Schaumlöschmittel unwirksam.

Wie können wir helfen?

Wir führen seit vielen Jahren überall in Deutschland Dekontaminationseinsätze PFOS / PFOA belasteter Anlagen durch. Wir dekontaminaieren, analysieren und zertifizieren und geben nach diesen Schritten die Anlage zur Neubefüllung und Inbetriebnahme frei.

Vertrauen Sie unserer Expertise und nehmen Sie mit uns Kontakt auf! info@tnt-reinigung.de


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