Instandsetzung, und wiederkehrende Prüfung PSAgA Anschlagistallation
Am Standort unseres Kunden führten wir vor vielen Jahren die Installation mehrerer PSAgA Anschläge durch. Diese Anschlagpunkte werden durch uns wiederkehrend geprüft.
Die Prüfung wird entsprechend dokumentiert und mit dem Auftraggeber durchgesprochen. Die wiederkehrende Prüfung der Anschläge wird in unserer Wartungsinstallationsaufzeichnung erfasst.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man abstürzt ist nicht gering, denn Absturzgefahren gehören auf höher gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen nahezu zur Normalität. Die Verwendung von kollektiven Schutzmaßnahmen ist vielfach nicht umsetzbar, auf diese Weise dass persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz kommen. In diesem Zusammenhang ergibt sich für sämtliche am Bau beteiligten, wie z. B. Arbeitgeber, Beschäftigte und Gebäudeeigentümer aus den vielfältigsten rechtlichen Grundlagen die Verpflichtung für geeignete Anschlageinrichtungen zu gewährleisten bzw. zu benutzen. Hierdurch Anschlageinrichtungen einen ausreichenden Sicherheit bieten können, müssen sie zufolge dimensioniert und mit dem Untergrund, Bauwerk auf diese Weise gekoppelt sein, hiermit sie zum einen gewiss halten und zum weiteren die auftretenden Kräfte gewiss ableiten können.
Mittels nicht sachgemäßer Einrichtung bzw. während unsachgemäßem Zustand der Anschlageinrichtungen ist von einem Komplettversagen der Absturzschutzsysteme und somit eine tödliche Gefährdung des Anwenders auszugehen. Anmerkung: Umfangreiche Untersuchungsreihen haben ergeben, dass ca. 20 Prozent der überprüften Anschlageinrichtungen seitens die Benutzung ungeeigneter Befestigungsmittel bzw. unsachgemäßer Montageausführungen nicht in jedem Fall. Der Produzent von Anschlageinrichtungen hat vor dem Inverkehrbringen die grundlegenden Erfordernisse der PSA-Richtlinie zu beachten. Nach erfolgreicher EG-Baumusterprüfung bestätigt er mit Hilfe CE-Kennzeichnung auf der Anschlageinrichtung die Konformität mit jener Richtlinie. Die bestimmungsgemäße Benutzung der AE beschreibt der Produzent in der dazugehörigen Informationsbroschüre. Zur eindeutigen Identifizierung wird die Anschlageinrichtung gleichartig gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung beinhaltet u. a. Ratschläge auf den Fertiger, eine Typbezeichnung, Seriennummer, Herstellungsjahr und die max. zulässige Anzahl der User (siehe Bild 3). Der Arbeitgeber darf nach der PSA-Benutzungsverordnung bloß solcherlei Ausrüstungen verwenden die der PSA-Richtlinie entsprechen. Ferner existieren gleichwohl gleichfalls Anschlageinrichtungen die fest am Bauwerk angebracht sind. Diese sollten zur eindeutigen Zuordnung gleichermaßen getreu gekennzeichnet sein. Warum müssen Anschlageinrichtungen sachverständig überprüft werden?Aus diesem Grund der Bestimmungen im BGB, Baurecht und dem Arbeitschutzrecht ergibt sich für den Einsatz von Anschlageinrichtungen gleichwohl deren regelmäßige sachkundige Kontrolle (siehe Bild 13). Außerdem ist eine sachkundige Kontrolle nötig um Einflüsse aus Witterung, Benutzung und Fehlanwendung ebenso Änderungen in der Baubeschaffenheit bewerten zu können. Eine sachkundige Kontrolle ist im Regelfall jedenfalls einmal jährlich durchzuführen. Obendrein ergibt sich im Zuge gesonderten Umständen eine kürzere Frist. Dies kann innerhalb separaten Witterungseinflüssen, Beschädigungen der Fall sein. Bei fest mit dem Bauwerk verdrahteten Anschlageinrichtungen, die unter anderem absehbar in größeren Zeitabständen als ein Anno benutzt werden, kann die Frist verlängert werden. Es muss bloß sichergestellt sein, dass der Zeitraum vom Zeitpunkt der letzten Sachkundigenprüfung bis zur Benutzung nicht mehr als ein Anno beträgt. Erläuterung: Hierdurch soll einer Reduzierung der Gefährdung der Sachkundigen Rechnung getragen werden. Abgesehen davon sind im Zuge der Festlegung des Überprüfungszeitraumes gleichwohl Notfallsituationen mit einzubeziehen. Anmerkung: Ist die Anschlageinrichtung seitens das Auffangen eines Sturzes beansprucht, auf diese Weise darf sie erst erneut benutzt werden, wenn ein Sachkundiger oder eine vom Fertiger autorisierte Person schriftlich zugestimmt hat.
Prüfung und Instandsetzung Kollektivschutzanlage
Eine Montagedokumentation sollte darauffolgende Mindestangaben enthalten:
- Objektidentifikation (Es handelt sich um Objekt XY?)
- Montagefirma (Firma ZZ aus 8989 Musterhausen)
- Verantwortlicher Monteur (Montageverantwortlich Hr. xxx)
- Produktidentifikation (Hersteller der AE, Typ Modell / Artikel)
- Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Zug- & Querkraft)
- Installation Dach-Schemaplan und Benutzerinformation: (Wo befinden sich welche Anschlagpunkte? Ö z.B. relevant im Zuge Schnee) Dieser Schemaplan muss am Bauwerk für jeden verständlich angebracht sein (z.B. beim Dachausstieg). Bestätigungen mittels den Montageverantwortlichen sollten von diesem unterschrieben sein und nachfolgende Mindestangaben enthalten:
- Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten
- Ausgeführt wie geplant,
- Untergrund wie vorgegeben
- Befestigt wie vorgegeben (z.B. Anz. Dübel, Schweissnahtstärke etc.)
- Befestigungsmittel /-verfahren nach Herstellerangaben überprüft & dokumentiert (z. B. vonseiten Dübelprotokoll, ggf. Probedübel setzen)
- Fotodokumentation, im Besonderen von Feinheiten über Befestigungsmittel, -untergrund, die im Endzustand nicht mehr einsehbar sind.
Prüfung Höhensicherungsanlage LKW Probenentnahme auf Schäden und korrosiver Einflüsse