Die Reinigungsanforderung vonRaumlufttechnischen Anlagen ist gesetzlich regelt. Diese gesetzlichenRegelungen sind in der Ausführungsleistung zu berücksichtigen. Hier bezeichnenwir einen kurzen Überblick, welcher Umfang zu erfassen ist. Luftrückführung istdie Rückführung der durchAbsaugung erfassten und in Abscheiderngereinigten Luft in den Arbeitsraum.Je nach Wirksamkeit der Abscheidung wirddabei auch ein geringer Anteil an Gefahrstoffenin den Arbeitsraumzurückgeführt. (2)Krebserzeugende, erbgutveränderndeoder fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffesind im Anhang VI Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-(EU-GHS-) Verordnung), der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ oder TRGS 906„Verzeichnis krebserzeugenderTätigkeiten oder Verfahren nach§ 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV“ aufgeführt. In der Regel sind sie mit H350i (R 45, R 49) für krebserzeugende, H340 (R 46) für erbgutverändernde und H360 (R 60, R 61) für fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe gekennzeichnet. Die Berücksichtigungsgrenzen für die Einstufung von Gemischen sind zu beachten (s. a. Artikel 11 der CLP-Verordnung und Nummer 4 der TRGS 905). (3) Schwebstaub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in Luft.
Luftabzuggerät Großraumlüfter mit Reinigungsapplikator zur Rohrreinigung
Dieser kann durch mechanische,thermische oder chemische Prozesse entstehen. (4)Geräte und Anlagen zur Absaugung vonGefahrstoffen verfügen über eine Erfassungseinrichtungund einen Abscheider. SolcheGeräte und Anlagen können ortsveränderlichoder stationär betriebenwerden. In Absauggeräten und-anlagen wird ein Luftstrom mitrelativ hoher Gefahrstoffkonzentrationeingesaugt und von den Gefahrstoffengereinigt. Demgegenüber wird inraumlufttechnischen Anlagen auf Grund derVerdünnung im Raum einLuftstrom mit relativ geringerGefahrstoffkonzentration gefördert.(5) Erfassungseinrichtung istein Erfassungselement, z.B. eineDüsenplatte, oder eine sonstigeEinrichtung, die eine gezielteErfassung des gefahrstoffhaltigenLuftstromes an derEntstehungsstelle sicherstellt. (6)Abscheidung findet an Filtern (Speicherfilteroder abreinigbare Filter), Massenkraftabscheidern,Wäschern oder ähnlichen Einrichtungen statt. (7)Im Übrigen sind die Begriffe in dieserTRGS so verwendet, wie sie im "Begriffsglossarzu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV), Biostoffverordnung(BioStoffV) und der