Rechtlicher Hintergrund
In Anlehnung an die Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten der ARGE Bau (Bauministerkonferenz der Länder), die VDI Richtlinie 6200 Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung, der BetrSichV sowie der Information der BG RCI vom Juli/ August 20201 wird folgendes Prüfkonzeptes für die Siloanlagen vorgeschlagen:
Gefährdungen
Im Laufe ihrer Nutzung verschleißen Silos und ihre Austragseinrichtungen in Abhängigkeit von den abrasiven (d.h. schleifenden/reibenden) Eigenschaften des gelagerten Materials unterschiedlich schnell. Hierunter kann die Dichtigkeit der Silowandungen ebenso leiden wie die Standfestigkeit des Silobauwerks.
Die Standsicherheit wird auch durch Witterungseinflüsse wie Wind, Schnee oder stehende Feuchtigkeit beeinflusst. Äußere Einflüsse wie etwa das Anfahren der Stützen, das Erzeugen von Unterdruck im Inneren der Behälter beim Materialabzug oder Überdruck beim Befüllen können ebenfalls dazu führen, dass das Silo nicht mehr stand-fest ist.
Weitere Gefährdungen können sich aus der Funktionstüchtigkeit, der zum Betrieb des Silos benötigten Anbauteile ergeben. Zu nennen sind hier insbesondere Überfüllsicherungen, Füllstandanzeiger, Explosionsschutzklappen, Entlüftungseinrichtungen beziehungsweise Filterelemente.
Regelmäßige Überprüfung
Um den sicheren Betrieb des Silos gewährleisten zu können, müssen die gesamte Konstruktion und deren Anbau-teile regelgerecht instandgehalten werden. Das Baurecht definiert ortsfeste Siloanlagen als Konstruktionen mit ruhendem Kontakt zum Untergrund, also Bauwerke. Der Eigentümer, bzw. Verfügungsberechtigte trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, also die Wartung, Überprüfung und gegebenenfalls Instand-setzung sowie die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage.
Die regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass während der gesamten Lebensdauer der Siloanlage die tragende Konstruktion standsicher ist beziehungsweise, dass rechtzeitig erkannt wird, wann Ertüchtigungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit erforderlich sind. Ein mögliches abgestuftes Vorgehen bei der Überprüfung der Standsicherheit besteht aus der Begehung durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte/n, der Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person und der eingehenden Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person.
Die Begehung umfasst hierbei die Besichtigung des Bauwerks auf offensichtliche Schäden. Bei den tragenden Bauteilen wie Stützen, Wänden, Dach- und Deckenträgern und Bindern sind dies vor allem Verformungen, Schiefstellungen, Risse, Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Korrosion. Über die Besichtigung des Zustands der tragenden Konstruktion hinaus empfiehlt es sich darauf zu achten, ob andere schädigende Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, etwa von außen eindringender Feuchtigkeit oder schadhafte Entwässerung. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, bei diesen Besichtigungen die Funktionstüchtigkeit der Anbauteile der Siloanlagen, wie zum Beispiel Vollmelder, Druckschalter, Quetschventile, Abluftfilter sowie Über- und Unterdrucksicherungen, zu prüfen.
Die Begehung dient in der Regel der Kontrolle zwischen den Überprüfungen durch fachkundige Personen. Werden Schäden festgestellt, wird dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten empfohlen - sofern er nicht selbst fachkundig ist-, eine fachkundige beziehungsweise besonders fachkundige Person hinzuzuziehen.