Klarheit für Betreiber von Schaummittel­­­­­­-Löschanlagen
NT Service GmbH PFAS PFC Schaummittel-Löschanlagen

Klarheit für Betreiber von Schaummittel­­­­­­-Löschanlagen

Als erfahrenes Unternehmen im Bereich Dekontamination und Umwelttechnik stellt die NT Service GmbH zunehmend fest, dass Betreiber von Schaummittel-Löschanlagen bei der Interpretation von Laborberichten über PFAS-Gehalte (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) unsicher sind oder irreführend beraten wurden. Um Kunden vor unnötigen Investitionen oder regulatorischen Verstößen zu schützen, möchten wir umfassend über die aktuelle Rechtslage, Messpraxis und empfohlene Maßnahmen aufklären.

PFAS in Schaummitteln – was steckt hinter den Zahlen?

In vielen Prüfberichten von Löschmittelproben werden eine Vielzahl an PFAS-Verbindungen gemessen – unter anderem:

  • Fluortelomersulfonate wie 6:2 FTS oder 8:2 FTS
  • Perfluorcarbonsäuren (PFCAs) wie PFHxA, PFOA oder PFBA
  • Sulfonsäuren und deren Derivate wie PFOS oder PFHxS


Diese Stoffe besitzen aufgrund ihrer chemischen Stabilität eine extrem hohe Umweltpersistenz und können über das Löschwasser in Böden und Grundwasser gelangen. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit verschiedenen gesundheitlichen und ökologischen Risiken.

„Viele Betreiber erhalten zwar Prüfberichte, wissen aber nicht, welche Konsequenzen sie daraus ziehen sollen. Wir helfen, falsche Maßnahmen und unnötige Investitionen zu vermeiden“, erklärt Matthias Natusch, Geschäftsführer der NT Service GmbH.

Doch nicht jeder Messwert bedeutet automatisch ein gesetzliches Verbot oder unmittelbaren Handlungszwang. Hier ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, bei der wir Sie gern unterstützen.

Der rechtliche Rahmen – was ist derzeit verboten?

Die europäische Gesetzgebung hat verschiedene PFAS-Stoffe bereits verboten oder stark eingeschränkt, insbesondere:

  1. PFOA (Perfluoroctansäure)
    • Seit Juli 2020 EU-weit verboten (Anhang I der POP-Verordnung).
    • In Feuerlöschmitteln gilt eine Übergangsfrist bis zum 4. Juli 2023, seitdem ist jeglicher Betrieb mit PFOA-haltigen Schaummitteln untersagt.

  2. PFOS (Perfluoroctansulfonsäure)
    • Bereits seit 2008 stark reglementiert.
    • Grenzwert: maximal 10 mg/kg (10.000 µg/kg), jedoch nur unter engen Ausnahmen zulässig.

  3. PFHxA und Vorläuferstoffe wie 6:2 FTS
    • Aktuell nicht verboten, aber eine EU-weite Beschränkung ist in Vorbereitung.
    • Das Verbot soll alle Stoffe mit einer C6-Kette oder kürzer betreffen, darunter viele Telomerverbindungen in Schaummitteln.
    • Inkrafttreten der neuen Beschränkung wird derzeit für 2025/2026 erwartet.

Was bedeutet das für Betreiber?

Die Konsequenzen aus der aktuellen und bevorstehenden Regulierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Was darf noch verwendet werden?

Derzeit sind fluorhaltige Schaummittel nur dann erlaubt, wenn sie keine PFOA, PFOS oder bereits verbotene Substanzen enthalten. Viele aktuell eingesetzte Schaummittel (z. B. AFFF) enthalten jedoch Vorläuferstoffe wie 6:2 FTS, die mittelfristig ebenfalls betroffen sein werden.

Was ist nicht mehr erlaubt?

Jeder Betrieb einer Löschanlage mit Schaummitteln, die PFOA oder PFOS oberhalb der Grenzwerte enthalten, ist rechtswidrig – auch bei vorhandenen Altbeständen. Diese sind fachgerecht zu entsorgen.

Was wird bald eingeschränkt?

Mit dem zu erwartenden PFHxA-Verbot müssen auch Schaummittel mit fluorierten Vorläuferstoffen (z. B. 6:2 FTS) aus dem Betrieb genommen werden. Übergangsfristen werden erwartet, eine rechtzeitige Umstellung ist jedoch dringend zu empfehlen.

Unser Appell: Messberichte richtig verstehen – Fehlentscheidungen vermeiden

Ein wiederkehrendes Problem in der Praxis ist die fehlerhafte Bewertung von Prüfberichten:

  • Unterscheidung von Nachweisgrenze und gesetzlichen Grenzwerten wird oft nicht getroffen.
  • Hohe Konzentrationen bedeuten nicht automatisch ein Verbot, wenn es sich um derzeit noch zugelassene Stoffe handelt.
  • Viele Betreiber reagieren vorschnell mit Austauschmaßnahmen, obwohl sorgfältige Dekontamination oder Reinigung oft ausreicht.

Die NT Service GmbH bietet hier unabhängige, sachverständige Unterstützung an – sowohl bei der Interpretation von Laborwerten als auch bei der Erstellung rechtssicherer Entscheidungsgrundlagen für Investitionen oder Umbauten.

Unser Angebot für Betreiber und Behörden

  • Rechtskonforme Bestandsbewertung Ihrer Löschanlagen und Schaummittel
  • Dokumentation und Probenmanagement gemäß DIN-Standards und Behördenvorgaben
  • Fachgerechte Dekontamination und Umrüstung auf fluorfreie Alternativen
  • Aufklärung und Beratung bei Planung, Neubeschaffung oder Rückbau

Alternativen prüfen: Rückbau von Schaumlöschanlagen bei geänderter Brandlasteinstufung nach VdS

In vielen Fällen kann auf Schaummittel-Löschanlage verzichtet werden, wenn sich durch betriebliche Veränderungen eine neue Brandlasteinstufung gemäß VdS-Richtlinien ergibt. Wird die ursprüngliche Einstufung (z. B. hohe Brandlast durch brennbare Flüssigkeiten) durch Umlagerung oder Substitution von Gefahrstoffen oder Lagergütern reduziert, entfällt häufig die Notwendigkeit für ein Schaummittellöschsystem. In solchen Fällen bietet sich der rückstandsfreie Rückbau der Schaumlöschanlage als wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Maßnahme an.

Die NT Service GmbH unterstützt Betreiber bei der Bewertung der aktuellen Brandlastklasse, der Dokumentation gegenüber Sachversicherern und Behörden sowie der fachgerechten Demontage und Entsorgung von SchaummitteltanksRohrleitungenDruckluftbehältern und steuerungstechnischen Komponenten. Zusätzlich übernehmen wir die PFAS-Dekontamination der betroffenen Systeme und begleiten auf Wunsch die vollständige Stilllegung der Anlage im Einklang mit den Anforderungen aus VdS CEA 4001TRGSPOP-VO und AwSV.

Relevante Leistungen umfassen:

  • Rückbau Schaumlöschanlage nach VdS-Einstufung
  • PFAS-haltige Schaummittel entsorgen
  • Schaummitteltanks und -leitungen reinigen und ausbauen
  • Nachweisführung für Behörden und Versicherung
  • Umstellung auf Sprinkleranlage oder andere Löschsysteme
  • Rückbau Brandmeldeanlagen im Zusammenhang mit Löschtechnik

So helfen wir, rechtssicher und kostenoptimiert auf veränderte Bedingungen zu reagieren – und die Umweltbelastung durch PFAS dauerhaft zu vermeiden.

Keine Panik – aber jetzt handeln

Die Regulierung von PFAS-Stoffen in Schaummitteln schreitet weiter voran. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern sichert auch die eigene Rechtssicherheit.

Die NT Service GmbH steht Ihnen dabei als fachlich fundierter Partner zur Seite.

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