PFAS-Schaummittel – erlaubt im Tank, verboten im Abfluss?
PFAS Schaummittel

PFAS-Schaummittel – erlaubt im Tank, verboten im Abfluss?

Die NT Service GmbH warnt vor einem gefährlichen Zielkonflikt beim Umgang mit PFAS-haltigen Schaummitteln. Während REACH-Zertifikate deren Einsatz formal gestatten, untersagen Umweltgesetze wie die EU-POP-Verordnung oder das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bereits heute die unsachgemäße Handhabung – etwa bei Reinigung, Entleerung oder Entsorgung.

Zulassung nach REACH – Verstoß im Umweltrecht?

Der Widerspruch zwischen Produktrecht und Umweltrecht ist eklatant:

  • REACH-Verordnung (EU 2024/2462) erlaubt unter Umständen den Einsatz PFAS-haltiger Schaummittel, etwa PFHxA.
  • POP-Verordnung und WHG untersagen jedoch die Einleitung selbst geringer Mengen in Gewässer oder Abwassersysteme.
  • Besorgnisgrundsatz (§ 48 WHG) gilt unmittelbar – unabhängig von Übergangsfristen oder Zertifikaten.

Was im Lagerbehälter erlaubt scheint, kann beim Ablassen bereits strafbar sein.

„Der Besorgnisgrundsatz schlägt REACH. Was im Tank erlaubt ist, kann beim Ablassen bereits rechtswidrig sein.“ – Matthias Natusch, öffentlich bestellter Sachverständiger für technische Anlagen und PFAS

Rechtliche Unsicherheit für Betreiber

Behörden stellen zunehmend die zentrale Frage: „Wie verhindern Sie, dass PFAS aus Ihrem Schaumtank oder Ihrer Löschanlage in das Abwassersystem oder die Umwelt gelangen?“

Diese Frage betrifft nicht nur Neuanlagen, sondern auch vorhandene Tanks, Fahrzeuge und Löschsysteme – und sie ist rechtlich entscheidend.

Was Betreiber jetzt wissen müssen

  • Ist ein REACH-Zertifikat eine Nutzungserlaubnis?
    Nein. Es beurteilt nur den Produktstatus – nicht Umweltgefahren, Entsorgung oder Einleitungsverbote.
  • Darf PFAS-haltiger Schaum ins Abwasser gelangen?
    In der Regel nicht. Spülwässer oder Leckagen dürfen nicht ohne Genehmigung oder Rückhaltung eingeleitet werden.
  • Wer haftet bei Verstößen?
    Die Verantwortung liegt beim Betreiber. Möglich sind Bußgelder, Stilllegung und Sanierungspflichten.
  • Was gilt für Altanlagen und Fahrzeuge mit PFAS-Schaum?
    Ohne dokumentierte Rückhaltung oder Reinigung besteht rechtliches Risiko – teils mit Altlastenstatus.

Technisch und rechtlich sichere Lösungen

Die NT Service GmbH bietet konkrete Unterstützung für Betreiber:

  1. Dekontamination von PFAS-belasteten Tanks, Leitungen, Sprinkleranlagen und Feuerwehrfahrzeugen
  2. Beratung zur Umstellung auf PFC-freie Schaumlöschsysteme
  3. Begleitung bei Einleitungsverboten, Rücknahme- und Entsorgungspflichten nach Umweltrecht
  4. Erstellung von Gutachten und Dokumentationen durch unseren öffentlich bestellten Sachverständigen

Jetzt Fachberatung anfordern

Die rechtssichere Umstellung von PFAS-haltiger Schaumlöschtechnik beginnt mit Klarheit. Die NT Service GmbH begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten – fachlich, sachverständig und dokumentiert.

Fordern Sie jetzt Ihre Fachberatung an – bevor aus Unsicherheit eine Umweltverfehlung wird.


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