Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stellen eine unsichtbare, aber weitreichende Gefahr dar. Jahrzehntelang eingesetzte Schaummittel haben in Sprinkleranlagen und Schaumlöschanlagen Rückstände hinterlassen, die selbst nach Umstellungen auf fluorfreie Produkte in Leitungen, Tanks und Netzstrukturen verbleiben. Diese belasteten Flüssigkeiten dürfen keinesfalls ohne Genehmigung eingeleitet werden. Betreiber tragen hier die volle Verantwortung – Verstöße führen unmittelbar zu Haftungsrisiken.
Die aktuelle Marktsituation zeigt zudem eine problematische Entwicklung: Fragwürdige Entsorgungsangebote versuchen, belastete Flüssigkeiten durch Verdünnung oder falsche Deklaration in das Abwassernetz zu bringen. Solche Praktiken sind rechtswidrig und gefährden nicht nur die Umwelt, sondern auch die Betreiber selbst durch Bußgelder, strafrechtliche Folgen und Reputationsschäden.
Rechtliche Vorgaben für Betreiber
Die Entsorgung von PFAS-haltigen Flüssigkeiten unterliegt einem komplexen Regelwerk, das weit über die POP-Verordnung hinausgeht. Relevante Bereiche sind:
- Wasser- und Abwasserrecht: Genehmigungspflichten (§ 58 WHG), Grenzwerte der Abwasserverordnung, Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Vorgaben der Industrieemissions- und Trinkwasserrichtlinie
- Chemikalienrecht: Registrierung und Einstufung gefährlicher Stoffe nach REACH- und CLP-Verordnung
- Abfallrecht: Einstufung als gefährlicher Abfall nach KrWG mit Nachweispflichten im elektronischen Verfahren
- Arbeitsschutzrecht: Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und TRGS-Regelwerke zur Gefährdungsbeurteilung und Exposition
- Internationale Standards: Stockholm-Konvention, OECD PFAS Guidance, US EPA Health Advisories sowie Anforderungen nach ISO 14001 und ISO 45001
Jede nicht genehmigte Einleitung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat dar. Fehlende Dokumentation oder bewusst unvollständige Angaben können als Umweltstraftaten bewertet werden.
Neue Ersatzstoffe – gleiche Problematik
Neben den klassischen Substanzen PFOS, PFOA und PFHxS geraten zunehmend moderne Ersatzstoffe wie Fluortelomer-Sulfonate (FTS), Capstone oder GenX in den Fokus. Diese Varianten sind hoch persistent, schwer abbaubar und toxikologisch relevant. Auch hier gilt: Eine kontrollierte Entsorgung ist zwingend notwendig.
Fragwürdige Geschäftspraktiken vermeiden
Angebote, die auf unzulässige Einleitungen oder verharmlosende Deklarationen setzen, sind für Betreiber hochriskant. Die Folgen reichen von Bußgeldern und Sanierungspflichten über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu nachhaltigen Reputationsschäden gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.
Pflichten der Betreiber
Jeder Betreiber ist verpflichtet, belastete Flüssigkeiten getrennt zu erfassen, akkreditierte Analysen durchzuführen, ausschließlich zertifizierte Entsorgungswege zu nutzen und Behörden vollständig zu informieren. Wer diese Pflichten missachtet, gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Organisation.
Sichere Lösung durch NT Service GmbH
Die NT Service GmbH bietet ein vollständiges und rechtskonformes Verfahren zur Dekontamination von Sprinkler- und Schaumlöschanlagen. Dazu gehören Entleerung, Spülung, chemisch-physikalische Reinigung, Analytik auch moderner Ersatzstoffe sowie die lückenlose Dokumentation und Übergabe an genehmigte Sonderabfallanlagen. Betreiber erhalten dadurch volle Rechtssicherheit – verbunden mit dem Schutz von Umwelt, Mitarbeitern und Anlage.
Verantwortung übernehmen
Die Entsorgung von PFAS-belasteten Flüssigkeiten ist eine zentrale Aufgabe des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Wer sich auf unsichere Lösungen einlässt, riskiert gravierende Konsequenzen. Verantwortungsbewusste Betreiber setzen daher auf transparente, nachweisbare und sichere Verfahren.
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