PFAS in Schaum­­­lösch- und Sprinkleranlagen – handeln statt haften
Sprinkleranlagen PFAS

PFAS in Schaum­­­lösch- und Sprinkleranlagen – handeln statt haften

Betreiber stationärer Löschsysteme wie Schaumlösch- oder Sprinkleranlagen stehen 2025 vor neuen gesetzlichen Anforderungen. Der Grund: verschärfte EU-Vorgaben zum Umgang mit PFAS – per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Die EU-POP-Verordnung verpflichtet dazu, bestehende Systeme zu prüfen, zu reinigen und belastete Rückstände vollständig zu beseitigen.

Welche Bereiche betroffen sind

Die Regelungen erfassen nicht nur neu installierte Systeme, sondern auch Altanlagen – inklusive aller vorhandenen Rückstände. Dazu zählen:

  • Schaummittelvorräte und Tankablagerungen
  • kontaminiertes Löschwasser
  • Rohrleitungen, Filtereinheiten und Pumpensysteme

Diese Stoffe unterliegen strengen Grenzwerten. Laut Anhang I der EU-POP-Verordnung gelten für PFOS, PFOA, PFHxS und C9–C14-PFCAs feste Höchstkonzentrationen – viele ältere Anlagen überschreiten diese deutlich.

Verpflichtungen für Betreiber – und was bei Verstößen droht

Gemäß Artikel 7 der POP-Verordnung müssen PFAS-haltige Stoffe „so schnell wie möglich beseitigt oder vernichtet“ werden. Daraus ergeben sich klare Anforderungen:

  • Verbot der Lagerung verbotener Schaummittel
  • Kein Weiterbetrieb ohne Umstellung oder Reinigung
  • Keine Vermischung kontaminierter Rückstände mit anderen Betriebsmedien

Unterlassungen können als Ordnungswidrigkeit oder Umweltstraftat (§ 324 StGB) gewertet werden. Auch zivilrechtliche Haftungsansprüche – etwa durch Personal, Mieter oder Behörden – sind möglich.

Sicherer Ablauf in fünf Schritten

Die NT Service GmbH empfiehlt ein strukturiertes Verfahren für PFAS-belastete Löschsysteme:

  1. Untersuchung und Probennahme – Analyse von Rückständen, Schaummitteln und Anlagenteilen
  2. Dekontamination und Spülung – Entfernung, Neutralisierung und ggf. Austausch belasteter Komponenten
  3. Dokumentation und Nachweisführung – Reinigungsprotokolle, Entsorgungsnachweise und rechtssichere Unterlagen
  4. Wiederholungsprüfung – nach 12 bis 24 Monaten zur Bestätigung der POP-Konformität
  5. Beratung zur Umstellung – Auswahl fluorfreier Alternativen und Unterstützung bei Genehmigungen oder Förderanträgen

Rechtliche Folgen bei Versäumnissen

Betreiber und Dienstleister haften im Falle von Pflichtverletzungen gesamtschuldnerisch. Neben Bußgeldern drohen auch Strafverfahren sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Bei Verstößen können Sanktionen bis zu Bußgeldern in sechsstelliger Höhe, strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und erhebliche Reputationsverluste die Folge sein. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht – und Schutz zugleich.

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Die NT Service GmbH ist spezialisiert auf die PFAS-Dekontamination stationärer Schaumlösch- und Sprinkleranlagen – von der Erstuntersuchung über die Reinigung bis zur rechtssicheren Entsorgung. Unsere Teams arbeiten bundesweit und europaweit – sicher, dokumentiert und nach aktuellen Vorgaben.

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