PFAS – per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – gehören zu den langlebigsten Industriechemikalien überhaupt. Sie reichern sich über Jahrzehnte in Böden, Gewässern, Tieren und Menschen an und stehen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Gesundheitsrisiken wie Krebs, Fruchtbarkeitsstörungen und Immunstörungen.
Besonders problematisch sind PFAS dort, wo sie über Jahre hinweg in Feuerlöschsystemen, Siloanlagen, Industriestandorten oder Sprinklerzentralen eingesetzt wurden. Wer heute PFAS-kontaminierte Anlagen betreibt, trägt eine gesetzlich definierte Verantwortung – mit verschärften Anforderungen ab 2025.
Versteckte Risiken an technischen Anlagen
In der betrieblichen Praxis zeigen sich immer wieder typische Gefahrenstellen: Rohrleitungen, Schächte und NAV-Bereiche mit verdeckter Restbelastung, Sprinklerzentralen mit Rückständen aus früherem Löschmitteleinsatz oder Auffangsysteme für Spül- und Regenwasser, die unzureichend dokumentiert wurden.
Häufig treten auch akute Havariefälle auf, bei denen PFAS über kontaminiertes Löschwasser oder Abwasser in die Umwelt gelangen. In solchen Fällen drohen nicht nur Umweltschäden, sondern auch behördliche Konsequenzen bis hin zur Strafanzeige.
Aktuelle Anforderungen an Betreiber und Entsorger
Ab 2025 gelten europaweit und national neue Maßgaben zur Handhabung PFAS-kontaminierter Abfälle. So schreibt die EU-POP-Verordnung die thermische Behandlung bei Temperaturen über 1100 °C vor. Nationale Regelungen wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisverordnung fordern eine lückenlose elektronische Dokumentation aller Entsorgungsvorgänge.
Zudem bestehen Meldepflichten bei Verdacht auf Freisetzung – zum Beispiel im Zuge von Wartungsarbeiten oder Spülvorgängen. Auch Bundesländer wie Brandenburg, Bayern und Niedersachsen haben inzwischen eigenständige Abgabepflichten für PFAS-haltige Rückstände zur Verbrennung eingeführt.
Aus der Praxis: Havarieeinsatz
Im Frühjahr 2025 führte die NT Service GmbH einen akuten PFAS-Havarieeinsatz an einem Industrieobjekt durch. Dabei wurden Regen- und Abwasserproben entnommen, kontaminierte Bereiche wie Sprinklerzentrale und NAV-Zonen dekontaminiert und belastete Spülwässer aufgefangen. Zum Einsatz kam unter anderem spezielle Absorbertechnologie. Die Maßnahme wurde vollständig dokumentiert und die Rückstände einer thermischen Entsorgung zugeführt – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Dekontamination, Nachweisführung und rechtssichere Entsorgung
Jede PFAS-Dekontamination erfordert ein individuell angepasstes Verfahren. Reine Spülvorgänge oder mechanische Reinigungen reichen in der Regel nicht aus. Zum Einsatz kommen stattdessen thermische Verfahren, Adsorptionslösungen oder chemisch-elektrochemische Umwandlungen. Entscheidend ist eine vollständige Rückverfolgbarkeit – vom Erstkontakt bis zur Abfallübergabe an zertifizierte Entsorgungsanlagen.
Rechtliche Folgen bei Verstößen
Betreiber und Dienstleister haften im Falle von Pflichtverletzungen gesamtschuldnerisch. Neben Bußgeldern können auch Strafverfahren eingeleitet und Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Bei Verstößen drohen empfindliche Folgen – bis hin zu Bußgeldern in sechsstelliger Höhe, Strafverfahren gegen die Geschäftsführung oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Die lückenlose Dokumentation ist daher nicht nur Pflicht, sondern schützt auch vor Reputations- und Haftungsrisiken.
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Die NT Service GmbH ist auf PFAS-Dekontamination und die sichere Entsorgung gefährlicher Rückstände spezialisiert – von Silos über Sprinkleranlagen bis hin zu komplexen Leitungssystemen. Unsere erfahrenen Teams arbeiten bundesweit und europaweit – schnell, dokumentiert und gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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