Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist ein wichtiger Aspekt in vielen Industrie- und Gewerbebereichen. Insbesondere bei Feuerschaummitteln, die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden, stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Mit der Einführung von Feuerschaummitteln der neuen Generation, die frei von Fluor sind und biologisch problemlos abbaubar, ergeben sich neue Herausforderungen und Chancen im Hinblick auf die Lagerung und den Transport dieser Stoffe.
Tankdoppelwandigkeit und wassergefährdende Stoffe der WGK 1:
Gemäß dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind für wassergefährdende Stoffe unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen, die auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. Neben der Einstufung in die Wassergefährdungsklassen (WGK) spielen dabei auch rechtliche Aspekte wie Erdbebengebiete und Trinkwasserschutzgebiete eine entscheidende Rolle.
Für Stoffe der WGK 1, die als gering wassergefährdend gelten, ist in der Regel keine Tankdoppelwandigkeit vorgeschrieben. Dies gilt auch für Feuerschaummittel der neuen Generation, die kein Fluor enthalten und biologisch problemlos abbaubar sind. Allerdings können örtliche Gegebenheiten wie die Lage in Erdbebengebieten oder in Trinkwasserschutzgebieten zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich machen.
In Erdbebengebieten können verstärkte Bauvorschriften für Tanks gelten, um eine erhöhte Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Erdbeben zu gewährleisten. Dies kann die Anforderung an eine zusätzliche Doppelwandigkeit oder andere Maßnahmen zur Erdbebensicherheit umfassen.
Trinkwasserschutzgebiete stellen eine besondere Herausforderung dar, da hier besonders hohe Anforderungen an den Schutz des Grundwassers gelten. Die Verwendung von Tanks in Trinkwasserschutzgebieten kann strengen Auflagen unterliegen, um eine Kontamination des Trinkwassers zu verhindern. Dies kann zusätzliche Maßnahmen wie spezielle Abdichtungen oder Abstände zu Wasserressourcen erfordern.
In Überflutungsgebieten können verstärkte Bauvorschriften für Tanks gelten, um eine erhöhte Resistenz gegenüber Hochwasserereignissen zu gewährleisten. Dies kann die Installation von Hochwassertanks oder speziellen Sicherheitsvorkehrungen wie automatischen Absperrsystemen umfassen, um eine Kontamination der Umwelt im Falle eines Hochwassers zu verhindern.
Die Bedeutung der neuen Generation von Feuerschaummitteln:
Die Entwicklung von Feuerschaummitteln ohne Fluor hat dazu geführt, dass die Einstufung zukünftiger Lagerbehälter überdacht werden muss. Da diese neuen Mittel biologisch problemlos abbaubar sind und keine Gefahr für Gewässer darstellen, können einwandige Tanks für ihre Lagerung in Betracht gezogen werden. Dies bietet Betreibern von Lageranlagen neue Möglichkeiten und kann zu Kosteneinsparungen führen, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Die Rolle der ZÜS:
Für Anlagenbetreiber, die spezielle Fragen zu diesem Thema haben oder eine rechtssichere Antwort benötigen, steht immer die ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) zur Verfügung. Ein Beispiel dafür ist die TÜ-Service Anlagentechnik GmbH & Co. KG, die Expertise und Beratung in Fragen der Lagerung wassergefährdender Stoffe bietet. Die ZÜS kann Anlagenbetreibern helfen, die Anforderungen und Vorschriften für die Lagerung von Feuerschaummitteln der neuen Generation richtig zu interpretieren und umzusetzen.
Fazit:
Die Diskussion über die Notwendigkeit von Tankdoppelwandigkeit für wassergefährdende Stoffe der WGK 1, insbesondere im Kontext von Feuerschaummitteln der neuen Generation, zeigt die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung der Eigenschaften und Risiken einzelner Stoffe. Die Entwicklung hin zu umweltverträglicheren Alternativen eröffnet neue Perspektiven für die Lagerung und den Transport dieser Stoffe und erfordert eine Anpassung der geltenden Vorschriften und Normen, wobei die ZÜS als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.